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Handicap und Recht 09-11/2021

Handicap und Recht 09-11/2021

«Handicap und Recht» ist eine Sammlung juristischer Artikel in den Bereichen Gleichstellungs- und Sozialversicherungsrecht. Inhalt sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit.

Inhalt dieses Newsletters:

Handicap und Recht 09/2021: IV: Änderung der Gerichtspraxis zu Suchterkrankungen bildet keinen Revisionsgrund

Handicap und Recht 10/2021: IV: Anwendung der ab 1. Juli 2020 geltenden Fassung der HVI

Handicap und Recht 11/2021: Was ändert sich mit der Weiterentwicklung der IV?


IV

Änderung der Gerichtspraxis zu Suchterkrankungen bildet keinen Revisionsgrund

Mit Urteil vom 11. Juli 2019 änderte das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu Abhängigkeitssyndromen (BGE 145 V 215). Diese Änderung der Gerichtspraxis stellt laut Urteil vom 7. Juni 2021, 147 V 234, keinen Revisionsgrund dar. Betroffene Personen, die aufgrund der früheren Gerichtspraxis eine ablehnende Verfügung der IV erhielten, können sich nicht allein auf die Änderung der Rechtsprechung berufen, damit ihr Anspruch auf IV-Leistungen aufgrund der geänderten Rechtsprechung geprüft wird.


Anwendung der ab 1. Juli 2020 geltenden Fassung der HVI

Die Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (HVI) wurde auf den 1. Juli 2020 geändert. Es stellte sich die Frage, in welchen Fällen die «alten» HVI-Bestimmungen anzuwenden sind und in welchen Fällen die HVI in der ab 1. Juli 2020 geltenden Fassung. Das Bundesgericht hat diesbezüglich Klarheit geschaffen: Für alle Anträge, über die erstmals nach dem 1. Juli 2020 eine Verfügung erlassen wird, gilt die HVI in der Fassung vom 1. Juli 2020.


Was ändert sich mit der Weiterentwicklung der IV?

Am 1. Januar 2022 treten die Änderungen der Weiterentwicklung der IV in Kraft. Nachfolgend wird das stufenlose Rentensystem in der IV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge aufgezeigt. Es wird dargelegt, wen das neue Rentensystem betrifft und für wen weiterhin das alte Recht und somit auch die bisherigen vier Rentenstufen gelten. Zudem werden die wichtigsten Neuerungen bei den beruflichen Eingliederungsmassnahmen, beim IV-Taggeld in der erstmaligen beruflichen Ausbildung, bei den medizinischen Massnahmen, bei den Geburtsgebrechen und bei den medizinischen Gutachten vorgestellt.