Handicap und Recht 09-12/2017
Handicap und Recht 09-12/2017
Inhalt dieses Newsletters sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit.
Handicap und Recht 09/2017: «Reformatio in peius»
Handicap und Recht 10/2017: Hilflosenentschädigung
Handicap und Recht 11/2017: Erhöhung des Intensivpflegezuschlags
Handicap und Recht 12/2017: Bei der Einschulung hört die Integration auf
In eigener Sache
Stichwortsuche Handicap und Recht
Suchen Sie eine alte Ausgabe von Handicap und Recht zu Themen der IV, dem Diskriminierungsverbot oder zur Unfallversicherung? Mit der neuen Stichwortsuche auf der Website von Inclusion Handicap können Sie unkompliziert das Archiv von Handicap und Recht durchforsten.
Reformatio in peius
Bei mangelhaftem Rückweisungsentscheid ist ein Beschwerderückzug auch nachträglich möglich
Ein kantonales Gericht muss vor einem Rückweisungsentscheid die Gelegenheit zum Rückzug der Beschwerde geben, wenn mit dem Rückweisungsentscheid eine rentenzusprechende Verfügung aufgehoben werden soll (Androhung einer sog. «reformatio in peius»). Unterlässt es das Gericht, der beschwerdeführenden Partei die Rückzugsmöglichkeit zu gewähren, und resultiert letztlich eine Schlechterstellung, kann die ursprüngliche Beschwerde auch noch nachträglich zurückgezogen werden.
Hilflosenentschädigung
Hilflosenentschädigung bei Bedarf an lebenspraktischer Begleitung: Neue Weisungen des BSV
Das BSV hat mit Rundschreiben Nr. 365 neue Weisungen an die IV-Stellen formuliert: Einerseits soll der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung wegen Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung für Menschen mit einer physischen Beeinträchtigung wieder erleichtert werden, andererseits soll die Schadenminderungspflicht in diesem Bereich generell verschärft werden.
Intensivpflegezuschlag
Erhöhung des Intensivpflegezuschlags der IV ab 2018
Gestützt auf einen parlamentarischen Vorstoss wird der Intensivpflegezuschlag (IPZ) für minderjährige Kinder ab 2018 erhöht und bei der Bemessung eines allfälligen Assistenzbeitrags nicht mehr in Abzug gebracht. Damit werden Familien, die ihre schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, finanziell wesentlich entlastet.
Bildung
Bei der Einschulung hört die Integration auf
Ein Junge mit Trisomie 21 besuchte während drei Jahren integrativ den Regelkinderkarten. Bei seiner Einschulung verfügte das Amt für Volksschule des Kantons Thurgau gegen den Willen der Eltern den Eintritt in eine Sonderschule. Der Betroffene gelangte mit seinem Fall bis vor Bundesgericht. Dieses bestätigte nun den Entscheid zur separativen Beschulung (BGer 2C_154/2017 vom 23.05.2017). Eine Würdigung der neusten Rechtsprechung im Bereich der Beschulung von Kindern mit Behinderung.