Handicap und Recht 5-8/2017
Handicap und Recht 5-8/2017
Inclusion Handicap verfolgt Gesetzesänderungen, Rechtspraxis und -sprechung sowohl im Sozialversicherungs- als auch im Gleichstellungsrecht. Die aktuellen Artikel beinhalten ein historisches Urteil, Empfehlungen der KOKES und zwei neue Bundesgerichtsurteile.
Die aktuellen Ausgaben:
05/2017: Erwerbstätige im AHV-Alter haben weiterhin Anspruch auf eine gute Hörgeräteversorgung
06/2017: IV-Rentenanspruch entsteht auch bei Verschlechterung des Gesundheitszustands erst 6 Monate nach Anmeldung
07/2017: Kommt die IV für diätetische Spezialernährung auf, müssen Krankenkassen dies ab dem 20. Altersjahr übernehmen
08/2017: Fall Bad Unterrechstein - die Folgen zählen, nicht die Absicht
Sozialversicherungen
Erwerbstätige im AHV-Alter haben weiterhin Anspruch auf eine gute Hörgeräteversorgung
Menschen mit einer Hörbehinderung, die nach Erreichen des AHV-Alters weiterhin erwerbstätig sind, profitieren von der Besitzstandsregelung: Wenn Sie bereits von der IV ein Hörgerät erhalten haben, bleibt ihr Anspruch aufgrund der Besitzstandsgarantie in Umfang der IV-Regelung erhalten. Dieser Anspruch umfasst auch den Anspruch auf ein besseres Hörgerät, wie es die IV in «Härtefällen» gewährt. So hat das Bundesgericht kürzlich in einem Urteil vom 11.4.2017 entschieden.
IV-Rentenanspruch entsteht auch bei Verschlechterung des Gesundheitszustands erst 6 Monate nach Anmeldung
Damit sich arbeitsunfähige Personen frühzeitig bei der IV anmelden und Eingliederungsmassnahmen rasch eingeleitet werden können, ist in der 5. IVG-Revision eine neue Bestimmung ins Gesetz aufgenommen worden. Gemäss dieser entsteht der Rentenanspruch frühestens 6 Monate nach der Anmeldung. Diese Bestimmung führt nun aber in einzelnen Situationen dazu, dass Versicherte ihre materiell an sich zustehende Rente während einer gewissen Zeit verlieren, selbst wenn sie sich rechtzeitig anmelden. Das Bundesgericht will daran nichts ändern.
Kommt die IV für diätetische Spezialernährung auf, müssen Krankenkassen dies ab dem 20. Altersjahr übernehmen
Hat die Invalidenversicherung die Kosten von notwendigen diätetischen Spezialnährmitteln bis zum 20. Altersjahr bezahlt, muss die obligatorische Krankenversicherung sie danach übernehmen. Dies auch, wenn die Spezialnährmittel nicht in einer der Listen enthalten sind, welche für die Krankenversicherung massgebend sind. Das Bundesgericht hat mit diesem Urteil die Koordination zwischen Invaliden- und Krankenversicherung präzisiert.
Gleichstellung
Fall Bad Unterrechstein - die Folgen zählen, nicht die Absicht
Das Kantonsgericht Appenzell-Ausserrhoden hat im März dieses Jahres das Urteil zum «Fall Bad Unterrechstein» bekanntgegeben: Es stellte eine Diskriminierung gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von Menschen mit Behinderungen fest. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Eine Würdigung des historischen Urteils.