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Handicap und Recht: Ergänzung 03/2023

Handicap und Recht: Ergänzung 03/2023

«Handicap und Recht» ist eine Sammlung juristischer Artikel in den Bereichen Gleichstellungs- und Sozialversicherungsrecht. Inhalt sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit. 

Inhalt dieses Newsletters:

Das Bundesgericht hat ein Folgeurteil zu einem Urteil erlassen, das wir kommentiert hatten. Aufgrund dieses Nachfolge-Urteils gab es eine Ergänzung im Handicap und Recht 03/2023.

Handicap und Recht 03/2023: Bezug von Ergänzungsleistungen ist kein Grund für den Widerruf einer Niederlassungsbewilligung oder einer Aufenthaltsbewilligung


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Bezug von Ergänzungsleistungen ist kein Grund für den Widerruf einer Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung

In seinem zur Publikation vorgesehenen Urteil vom 27. Dezember 2022 (2C_60/2022 (externer Link)) hat das Bundesgericht entschieden, dass der Bezug von Ergänzungsleistungen keinen Grund darstellt, um einem Ausländer oder eine Ausländerin die Niederlassungsbewilligung zu entziehen. Der Ergänzungsleistungsbezug stellt also keinen Widerrufsgrund dar. Dies selbst dann nicht, wenn vor dem Bezug von Ergänzungsleistungen während einiger Jahre Sozialhilfe bezogen wurde.

Ergänzung vom Juni 2023: Mit Urteil vom 7. Februar 2023 (2C_642/2022 (externer Link)) weitete das Bundesgericht seine Rechtsprechung vom 27. Dezember 2022 auch auf Aufenthaltsbewilligungen aus. Es hielt fest, dass ein Ergänzungsleistungsbezug auch keinen Grund darstellt, um einem Ausländer oder einer Ausländerin die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.