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UNO-Ausschuss publiziert «List of Issues» zur BRK

Das Verfahren zur Überprüfung der Schweiz betreffend der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) wurde eröffnet: Der zuständige UNO-Ausschuss in Genf hat heute die sogenannte List of Issues veröffentlicht. Darin werden diejenigen Fragen formuliert, die der Bund und die Kantone bis Herbst 2020 beantworten müssen. Inclusion Handicap hat sich an diesem Prozess beteiligt.

Der UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat am 7. Oktober die «List of Issues» (Fragenliste) publiziert. Der Ausschuss formuliert darin konkrete Fragen, die er von der Schweiz in Ergänzung ihres Staatenberichtes von 2016 beantwortet haben will. Damit bringt er bereits zum Ausdruck, in welchen Bereichen er Probleme verortet. .

Inclusion Handicap ist über diese erste kritische Auseinandersetzung betreffend den Stand der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz erfreut: So muss nun die Schweiz beispielsweise darlegen, welche Massnahmen sie ergreift, damit Menschen mit Behinderungen genügend vor Benachteiligungen durch private Dienstleistende (etwa Warenhaus, Theater, Restaurant) sowie private Arbeitgebende geschützt sind. Weiter wird die Schweiz mit der Frage konfrontiert, was sie unternimmt, um die Institutionalisierung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen zu beenden. Zudem wird die Schweiz die Frage beantworten müssen, inwiefern auch Menschen mit einer geistigen Behinderung wählen und abstimmen dürfen.

Die gesamte «List of Issues» können Sie hier auf der UNO-Webseite herunterladen. (externer Link) 

Inclusion Handicap und die Mitgliederorganisationen hatten den Ausschuss auf die wichtigsten Probleme und Missstände bei der Umsetzung der UNO-BRK aufmerksam gemacht. Dazu hatte eine Delegation von Inclusion Handicap am 24. September 2019 an einem Hearing des Ausschusses in Genf teilgenommen, und zuvor im August eine entsprechende Eingabe (PDF-Download) auf der Grundlage ihres Schattenberichtes von 2017 eingereicht.

Die Schweiz muss nun die in der «List of Issues» aufgeworfenen Fragen beantworten. Gestützt auf diese Antworten, den Staatenbericht, den Schattenbericht sowie Anhörungen von Staat und NGO’s wird der UNO-Ausschuss die Schlussempfehlungen zuhanden der Schweiz («Concluding Observations») verabschieden. Darin wird festgehalten, inwiefern und in welchen Bereichen die UNO-BRK in der Schweiz umgesetzt ist und wo sie Massnahmen zu ergreifen hat. 

Der UNO-Ausschuss wird die Schweiz in seiner 26. Session vom 7. März bis am 25. März 2022 überprüfen. Das Programm wurde aufgrund der Corona-Pandemie nach hinten geschoben.