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Wichtige Korrektur bei den EL und kleine Verbesserungen für pflegende Angehörige

Der Ständerat hat im Rahmen der Verhandlungen zur Angehörigenbetreuung einen gewichtigen Fehler aus der EL-Reform korrigiert: Ohne die Anpassung wäre das Wohnen in grösseren Wohngemeinschaften für EL-Beziehende kaum mehr erschwinglich gewesen. Inclusion Handicap begrüsst die weiteren beschlossene Änderungen, welche erwerbstätige Personen betreffen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen. Aus der Sicht von Inclusion Handicap müssten sie aber noch weitergehen.

Die im März dieses Jahres verabschiedete Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) bringt eine erfreuliche Erhöhung der Mietzinsmaxima – also der maximalen Beiträge der EL an die Mieten – mit sich. Die neue Berechnung hatte jedoch einen eklatanten Fehler aufgewiesen: EL-Beziehende, die z.B. in Wohngemeinschaften oder als Erwachsene mit ihren Eltern leben, hätten viel weniger Beiträge an die Mieten erhalten. In einem Sechspersonenhaushalt in Genf oder Zürich wäre zum Beispiel maximal 327 Franken monatlich ausbezahlt worden, was in diesen Zentren bei weitem nicht ausreicht. Inclusion Handicap ist erleichtert, dass der Ständerat diesen Fehler nun im Rahmen der «Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» korrigierte.

Die neuen Gesetzesbestimmungen sollen erwerbstätige Personen, die sich um ihre Angehörigen kümmern, entlasten. Dies betrifft zum Beispiel Eltern, die ihr Kind nach einem Unfall oder im Krankheitsfall pflegen. Sie sollen neu einen bezahlten Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen erhalten. Die beschlossenen Änderungen stellen eine Verbesserung der Situation dar, gehen aber zu wenig weit: So erhält z.B. wer seine Partnerin oder seinen Partner pflegt, pro Krankheitsfall nur maximal 3 bezahlte Urlaubstage.