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Bundesrat fürchtet sich vor dem BRK-Ausschuss – Türe noch nicht zuMotion Ratifizierung Fakultativprotokoll UNO-BRK: Antwort des Bundesrates

Der Bundesrat will die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) vorderhand nicht stärken. Er empfiehlt eine Motion, die die Ratifizierung des Fakultativprotokolls verlangt, zur Ablehnung. Er wolle zunächst die Folgen davon besser einschätzen können, hiess es. Inclusion Handicap hat kein Verständnis für diese Haltung.

Das Gute vorweg: Der Bundesrat spricht sich nicht grundsätzlich dagegen aus, das BRK-Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Zwar anerkennt er, dass dieses «grundsätzlich den Stellenwert der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz unterstreichen» würde. Jedoch könnten die Folgen einer Ratifizierung noch nicht abgeschätzt werden. Der Bundesrat sei «bereit, die entsprechenden Abklärungen vorzunehmen, sobald die Schlussbemerkungen des Vertragsorgans zum ersten Staatenbericht der Schweiz vorliegen», heisst es in der Antwort auf die Motion.

Keine ungeklärten Grundfragen – keine Prozessflut

Für Inclusion Handicap ist dieses Argument unverständlich. Das BRK-Fakultativprotokoll sieht das Instrument einer Individualbeschwerde vor. Damit können Menschen mit Behinderungen direkt an den UNO-Ausschuss gelangen, nachdem sie den Schweizer Rechtsweg bis zur letzten Instanz beschritten haben.

Die Schweiz hat bereits die Zuständigkeit zur Prüfung von Individualbeschwerden an die Ausschüsse der UNO für die Rechte der Kinder, für die Rechte der Frauen, gegen Folter sowie zur Beseitigung der Rassendiskriminierung anerkannt. In ihren Grundfragen unterscheidet sich die Praxis dieser Organe nicht von derjenigen des BRK Ausschusses.

Hinzu kommt: Auch eine Prozessflut ist nicht zu erwarten, wie die bisherigen Erfahrungen mit den erwähnten Beschwerdeverfahren zeigen. Die Folgen einer Ratifizierung des BRK-Fakultativprotokolls sind somit sehr wohl absehbar. Die vom Bundesrat in Aussicht gestellten Abklärungen erscheinen nicht nötig.

Parlament muss reagieren

Abwarten auf die Schlussbemerkungen unnötig

Der BRK-Ausschuss wird die Schweiz in seiner Session vom 17. August bis 11. September 2020 zum ersten Mal überprüfen. Kurz darauf wird die Schweiz in «Schlussbemerkungen» zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der BRK Umsetzung erhalten. Selbst wenn die Kritik des Ausschusses an die Schweiz scharf ausfallen wird, stellt dies kein Argument dar, die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zu verzögern.

Inclusion Handicap wird sich im Parlament dezidiert für die Annahme der Motion einsetzen. Wann das Geschäft in den Nationalrat kommt, ist noch unklar. Für die Frühlingssession im März 2020 ist das Geschäft noch nicht traktandiert.