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Handicap und Politik 02/2025

Handicap und Politik 02/2025

In Handicap und Politik 02/2025: Ein umfangreicher Rückblick auf mehrheitlich positive Entwicklungen in den Geschäften der Frühjahrssession, eine Vernehmlassungsantwort zum echten Einigungsverfahren von IV-Gutachten und ein kleiner Schritt hin zu einer Verbesserung des BehiG.


Rückblick auf die Frühjahrssession: Nationalrat

Bundesrat soll sich mit der Arbeitsinklusion auseinandersetzen

Der Nationalrat hat das Postulat 24.4213 (externer Link) von SP-Nationalrätin Gabriela Suter zur Darlegung von Massnahmen der Inklusion im 1. Arbeitsmarkt angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Dieser ist nun beauftragt, gesetzliche und regulatorische Massnahmen auszuarbeiten. Dabei geht es um die Eingliederung und den Verbleib von Personen im 1. Arbeitsmarkt, die aufgrund einer Invalidität aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Aber auch um die Inklusion von Personen, welche bisher ausschliesslich im 2. oder ergänzenden Arbeitsmarkt arbeiten. 

Zum Postulat 24.4213 auf Curia Vista (externer Link)


Zustimmung für qualitativ einwandfreie IV-Gutachten

Der Nationalrat hat die Motion der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) 25.3006 (externer Link) angenommen und unterstreicht damit die Notwendigkeit qualitativ einwandfreier IV-Gutachten. Die Motion fordert eine Rechtsgrundlage, die den Betroffenen eine Neuprüfung ihres Leistungsanspruchs ermöglichen soll. Aus Sicht von Inclusion Handicap ein erfreulicher und längst fälliger Schritt. Nun liegt es am Ständerat, die Forderung nach einer entsprechenden Rechtsgrundlage zu bekräftigen.

Zur Motion SGK-N 25.3006 auf Curia Vista (externer Link)

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap


Nationalrat sagt Ja zu Härtefällen am Arbeitsplatz

Der Nationalrat hat sich als erstbehandelnder Rat für die verbesserte Unterstützung bei Härtefällen am Arbeitsplatz ausgesprochen. Dies mit der Annahme der Motion 25.3007 (externer Link), die die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) eingereicht hat. Die Motion will die aktuelle Finanzierungspraxis von Dienstleistungen Dritter durch die Einführung von Härtefällen verändern. Dies, indem Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung von kommunikationsintensiven Berufen in festgelegten Fällen gezielt finanziell unterstützt werden.

Zur Motion 25.3007 auf Curia Vista (externer Link)


Rückblick auf die Frühjahrssession: Ständerat

Kinder mit Autismus erhalten intensive Frühförderung

Das Parlament sagt nach einer Annahme im Ständerat und einer Differenzbereinigung im Nationalrat Ja zur intensiven Frühförderung von Kindern mit Autismus. Es bekennt sich damit zur verbesserten Kostenübernahme. Die Finanzierung der IFI läuft noch bis 2026 über einen Pilotversuch. Mit der Annahme des Geschäfts wird sie nun im IV-Gesetz verankert. Ein erfreulicher Schritt, denn wie Bundesrätin Baume-Schneider in der Debatte betonte, können Kinder mit einer schweren Autismus-Spektrum-Störung dadurch ihre Autonomie zurückgewinnen und an unserer Gesellschaft teilhaben. Die Beteiligung der IV bezieht sich auf die medizinischen Massnahmen und beträgt max. 30 Prozent der Kosten.

Zum Geschäft BR 24.066 auf Curia Vista (externer Link)


Jetzt selbst über Wohnform und Wohnort bestimmen

Der Ständerat hat eine Motion für die Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) an den Bundesrat überwiesen. Die Motion 24.3003 (externer Link) fordert, dass Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform sowie ihren Wohnort frei und selbstbestimmt wählen können sowie die nötige Unterstützung erhalten. Inclusion Handicap begrüsst diesen wichtigen Entscheid für mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Der Bundesrat ist nun gefordert, unverzüglich konkrete Lösungen zu erarbeiten.

Zur Motion 24.3003 auf Curia Vista (externer Link)

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap


Bundesrat beantwortet Fragen rund um Schwerhörigkeit

In den beiden Interpellationen 24.4295 (externer Link) und 24.4296 (externer Link) von FDP-Ständerat Josef Dittli ging es um die Situation von Menschen mit einer Schwerhörigkeit. Die Interpellation 24.4295 (externer Link) wollte vom Bundesrat wissen, wie er den Zugang zur Hörversorgung verbessern und damit die gesellschaftlichen Kosten von Schwerhörigkeit zu senken gedenkt. In seiner Interpellation 24.4296 (externer Link) wies Dittli darauf hin, dass AHV-Renter:innen bei Leistungen an Hörgeräte stark benachteiligt werden. Dittli hat sich – nach eingehender Diskussion – mit der schriftlichen Antwort des Bundesrats zufrieden erklärt.

Zur Interpellation 24.4295 auf Curia Vista (externer Link)

Zur Interpellation 24.4296 auf Curia Vista (externer Link)


Keine Befreiung von Parkgebühren für Menschen mit Gehbehinderungen

Da regionale Unterschiede in Bezug auf die Parkgebühren für Menschen mit Gehbehinderungen bestehen, verlangte Mitte-Nationalrat Philipp Bregy mit der Motion 22.3727 (externer Link) eine schweizweite Befreiung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen für Menschen mit Gehbehinderungen. Kommission und Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion, da die Kompetenz des Gebührenwesens im Strassenverkehr gemäss Bundesverfassung bei den Kantonen liege. 

Zur Motion 22.3727 auf Curia Vista (externer Link)


Klare Regelung für Dolmetschkosten im Gesundheitswesen geschaffen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) fordert mit der Motion 25.3013 (externer Link) eine klare Regelung zur Übernahme von Dolmetschkosten bei medizinischen Dienstleistungen. Obwohl der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragte, wurde sie nun mit 27 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen durch den Ständerat angenommen. Dieser Entscheid ist ein massgebender Erfolg für Menschen mit Hörbehinderungen. Denn die Verständigung von Patient:innen und Fachpersonal ist eine Grundvoraussetzung für medizinische Qualität und Patient:innensicherheit.

Zur Motion 25.3013 auf Curia Vista (externer Link)


Ständerat stellt sich bei 13. IV-Rente gegen Gleichbehandlung

Der Ständerat lehnt die 13. IV-Rente für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen ab. Damit misst er der Existenzsicherung von IV-Rentner:innen offensichtlich nicht den gleichen Stellenwert zu wie derjenigen von AHV-Rentner:innen. Aus Sicht von Inclusion Handicap ein unhaltbarer Zustand: Die Ungleichbehandlung von IV-Rentner:innen ist sowohl politisch als auch rechtlich problematisch.

Zur Motion 25.3014 auf Curia Vista (externer Link)

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap


Gleichstellung

Inclusion Handicap an Hearing zu BehiG-Revision im Bundeshaus

Ende März hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ohne Gegenstimme entschieden, auf die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) einzutreten. Inclusion Handicap hatte davor zusammen mit dem Dachverband Agile und Markus Schefer, Rechtsprofessor an der Uni Basel und Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, am Hearing der WBK-N teilgenommen und aufgezeigt, weshalb die Dachverbände das Eintreten auf die Revision empfehlen. Nach dem Entscheid kann der parlamentarische Prozess nun beginnen. Dies ist wichtig. Zwar besteht beim Revisionsentwurf weiterhin Optimierungsbedarf – etwa im Bereich ÖV. Doch gegenüber dem Vorentwurf wurde das BehiG deutlich verbessert und beinhaltet eine klare Stärkung des Diskriminierungsschutzes.


Sozialversicherungen

Frappante Subventionskürzung würde Mittel für Behindertenorganisationen gefährden

Die geplante Änderung des Subventionsgesetzes (SuG) im Entlastungspaket 27 begrenzt Bundesfinanzhilfen auf 50 Prozent der Kosten. Dies könnte auch die spezialfinanzierten Mittel für Behindertenorganisationen nach Artikel 74 IVG betreffen. Inclusion Handicap lehnt die Änderung entschieden ab und fordert eine Ausnahme für IV-Fonds-Finanzhilfen. Eine starre 50-Prozent-Grenze gefährdet essenzielle Angebote wie Sozialberatung, betreutes Wohnen und Eingliederungshilfen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wendete die 50-Prozent-Regel bisher organisationsübergreifend an. Das bedeutet, dass sie eine durchschnittliche Finanzierung von 50 Prozent gewährleistete, indem manche Organisationen mehr und andere weniger als 50 Prozent der Leistungen finanziert erhielten. Eine solche 50-Prozent-Regel muss auch künftig sichergestellt werden. Inclusion Handicap wird sich deshalb aktiv im Vernehmlassungsverfahren engagieren, um die bewährte Finanzierungspraxis zu verteidigen.


Projekte

Sehbehinderung kein Hindernis für Lehrer:innenberuf

Die Pädagogische Hochschule Zürich verweigerte einer Frau mit starker Sehbehinderung die Zulassung zum Studium zur Primarlehrerin. Dagegen legte die Frau mit Unterstützung von we claim Rekurs ein. Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hielt fest: Eine starke Sehbehinderung führt nicht dazu, dass die gesundheitliche Eignung für den Lehrer:innenberuf nicht gegeben ist. Gegen dieses Urteil wehrt sich die Hochschule und zieht weiter ans Verwaltungsgericht.

Mehr zum Fall auf we claim (externer Link)


Medienspiegel

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