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Handicap und Politik 05/2021

Handicap und Politik 05/2021

Im Handicap und Politik 05/2021: Flexibilisierung des Assistenzbeitrags, wichtige Geschäfte der Herbstsession und ein Behindertengleichstellungsgesetz in Basel-Landschaft.


Assistenz

Assistenzbeitrag soll flexibler einsetzbar werden

Die Sozialkommission des Ständerats will, dass Assistenzleistungen von Angehörigen künftig im Rahmen des Assistenzbeitrags der IV abgegolten werden können. Sie hat einer diesbezüglichen parlamentarischen Initiative von Nationalrat Lohr Folge gegeben. Inclusion Handicap freut sich über die klare Zustimmung. Damit wird den vielfältigen Lebensrealitäten der betroffenen Menschen besser Rechnung getragen.


Politische Partizipation

E-Voting: Eine Notwendigkeit zur Überwindung gewisser Hürden

Der Grundsatz der Inklusion ist untrennbar mit der vollen und wirksamen Partizipation verbunden. Auch Menschen mit einer Behinderung sollen barrierefrei an politischen Prozessen teilhaben können. Die elektronische Stimmabgabe bietet eine echte Chance, gewisse Hürden abzubauen, mit welchen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind. Inclusion Handicap kann die geäusserten Sicherheitsbedenken nachvollziehen. Der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz erachtet es jedoch als wichtig, dass die Entwicklung des E-Votings weiterverfolgt wird.


Sessionsvorschau

Schwarze Listen (Bundesgesetz über die Krankenversicherung)

In der Sommersession hat der Ständerat die Möglichkeit schwarzer Listen weiterhin den Kantonen überlassen. Konkret: Wer der Prämienpflicht trotz Betreibungen nicht nachkommen kann, erhält von der Krankenversicherung nur noch die Kosten von Notfallbehandlungen vergütet. Menschen mit Behinderungen leben oft in engen finanziellen Verhältnissen. Es kann daher durchaus vorkommen, dass sie ihre Krankenkassenprämien nicht oder nicht rechtzeitig begleichen können. Inclusion Handicap empfiehlt deshalb dem Nationalrat, die kantonale Kompetenz zur Führung von schwarzen Listen abzuschaffen.


Zivile Friedensförderung und Schutz der Menschenrechte

Der Ständerat hat - wie die Nationalratskommission auch - der Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) zugestimmt. Das ist auch für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wichtig. Die NMRI kann wichtige Aufgaben und Dienstleistungen bezüglich Rechte von Menschen mit Behinderungen erbringen. Inclusion Handicap setzt sich dafür ein, dass der Nationalrat diese Punkte in der Herbstsession berücksichtigt.


Ausnahmen von der Beitragsmessung AHV 21 (Freibetrag)

Nach dem Erreichen des Referenzalters sollen neu auf dem erzielten Erwerbseinkommen bezahlte AHV-Beiträge rentenwirksam sein können und allfällige Lücken damit geschlossen werden können. Für etliche Menschen mit Behinderungen besteht ein Interesse daran, so ihre Rente aufzubessern. Dies weil sie gesundheitsbedingt z.B. einer Teilzeitarbeit mit bescheidenem Lohn nachgingen. 


Automatische Ausstellung eines Ausweises für den Bezug einer Hilflosenentschädigung

Der IV-Ausweis, der den Bezug einer Hilflosenentschädigung (HE) bestätigt, wird heute nur auf explizites Verlangen ausgestellt. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit dies in Zukunft automatisch erfolgt (analog zu Personen mit einer IV-Rente). Damit wird die private Unterstützung von Menschen mit Behinderungen erleichtert und eine Gleichstellung zwischen Personen mit IV-Rente und solchen mit einer HE erreicht. Eine besondere Bedeutung hat die Neuregelung für Kinder, die seitens IV keinen anderen Ausweis erhalten können.


IV-Verfügung in leichter Sprache

Versicherte Personen sind im Kontakt mit der IV regelmässig mit dem Problem konfrontiert, dass sie Entscheidungen und Mitteilungen der IV nicht verstehen können. Nun fordert die Motion, dass bei den Entscheidungen und Mitteilungen der IV eine Erklärung in leichter Sprache den wesentlichen Inhalt erklärt.


Auf kantonaler Ebene

BL: Rahmengesetz zur Stärkung der Rechte vom Menschen mit Behinderungen

Neben Basel-Stadt und Wallis nimmt nun auch in Basel-Landschaft das dritte Behindertengleichstellungsgesetz konkret Form an. Das Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRG BL), welches in der Vernehmlassung ist, formuliert Rechtsansprüche von Betroffenen auf die Beseitigung von Benachteiligungen im kantonalen Kompetenzbereich und legt das Verfahren zu deren Durchsetzung fest.


Medienspiegel

Ausgewählte Medienbeiträge mit Inclusion Handicap.