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Handicap und Politik 07/2025

Handicap und Politik 07/2025

Von der Einführung eines Einigungsverfahrens bei der Vergabe von IV-Gutachten über Verbesserungen in der familienergänzenden Betreuung bis hin zur Ausweitung der Betreuungsentschädigung für hospitalisierte Kinder – die Wintersession setzt zum Jahresende gleichstellungspolitische Akzente.


Ausblick auf die Wintersession: Nationalrat

Einführung eines echten Einigungsverfahrens bei monodisziplinären Gutachten notwendig

01.12.2025; 21.498 pa.Iv. Roduit: Das Einigungsverfahren sieht bei der Vergabe von monodisziplinären Gutachten vor, dass sich die IV-Stelle und die versicherte Person auf eine:n Sachverständige:n einigen müssen. Gelingt dies nicht, sollen beide Parteien je eine:n Sachverständige:n für ein gemeinsames Gutachten bestimmen. Die Sachverständigen sollen dann eine Konsensbeurteilung erstellen. Der Vorschlag basiert auf der parlamentarischen Initiative (21.498) von Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit. Nach einer Fristverlängerung nimmt sich nun der Nationalrat dem Geschäft an. Die Sozialkommission des Nationalrats empfiehlt, eine entsprechende Änderung im Invalidenversicherungsgesetz vorzunehmen. Die Einführung eines echten Einigungsverfahrens entspricht einer langjährigen Forderung von Inclusion Handicap. Die Vorlage schliesst eine zentrale Lücke im IV-Begutachtungsverfahren. Sie schafft Klarheit, bildet Vertrauen in ein faires IV-Abklärungsverfahren und ermöglicht eine Partizipation der Versicherten von Anfang an. Der Dachverband der Behindertenorganisationen empfiehlt, der Sozialkommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und das IVG anzupassen. 

Zur pa. Iv. 21.498 auf Curia Vista (externer Link)


Kita-Vorlage soll mehr Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen schaffen

09.12.2025; 21.403 pa. Iv. WBK-N: Durch die Kita-Vorlage 21.403 kann der Bund die Kantone gezielt beim Aufbau von Betreuungsplätzen unterstützen, wovon auch Kinder mit Behinderungen profitieren. Im Gegensatz zum Nationalrat sah der Ständerat jedoch keinen Bedarf für die Erhöhung der Betreuungszulagen bis zum maximal dreifachen Betrag. Nun beantragt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), dem Ständerat zu folgen. Folgt der Nationalrat diesem Antrag der WBK-N, wird die Chance verpasst, auch Kindern mit schweren Behinderungen den Zugang zu Kitas zu ermöglichen. Hingegen begrüsst Inclusion Handicap, dass die WBK-N die Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen unterstützen will. Insgesamt handelt es sich um einen Schritt in die richtige Richtung, so dass Inclusion Handicap die Kita-Vorlage unterstützt. Nach der Behandlung im Nationalrat geht das Geschäft voraussichtlich noch in der Wintersession an den Ständerat zurück.

Zur Kita-Vorlage 21.403 auf Curia Vista (externer Link)


Betreuungsentschädigung bei Spitalaufenthalt nach der Geburt gefordert

09.12.2025; 25.039 BRG: Der Bundesrat will die Leistungen der Erwerbsersatzordnung vereinheitlichen. Unter anderem soll der Anspruch auf Betreuungsentschädigung auf diejenigen Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Kind an mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen hospitalisiert ist. Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrates unterstützt und dahingehend ergänzt, dass die Betreuungsentschädigung auch bei einem Spitalaufenthalt direkt nach der Geburt ausgerichtet werden kann, wenn das Kind gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) folgt dieser Ergänzung, beantragt dem Nationalrat aber eine Präzisierung bei der Formulierung, damit Kinder, die schwer krank geboren werden, nicht durch die Maschen fallen. So kann in prekären Situationen die Anwesenheit beider Elternteile ermöglicht werden. Zudem beantragt die SGK-N, die Dauer der Genesung nach dem Spitalaufenthalt zu flexibilisieren, um bei einer intensiven Nachsorge zuhause die Betreuung durch die Eltern zu ermöglichen. Inclusion Handicap empfiehlt dem Nationalrat, der SGK-N zu folgen.

Zum Geschäft 25.039 auf Curia Vista (externer Link)


Ausblick auf die Wintersession: Ständerat

Gefährliche Sparmassnahmen dringend aus dem Entlastungspaket streichen

17.12.2025; 25.063 BRG; Das Entlastungspaket 27 des Bundesrats stellt Behindertenorganisationen vor grosse Herausforderungen, denn zentrale Unterstützungsleistungen stehen auf dem Spiel. Die geplante Änderung des Subventionsgesetzes und die Streichung der indirekten Presseförderung gefährden wichtige Leistungen und Kommunikationskanäle von Behindertenorganisationen. Inclusion Handicap fordert den Ständerat auf, der Finanzkommission zu folgen und die Änderung des Subventionsgesetzes an den Bundesrat zurückzuweisen. Ebenso verlangt der Dachverband, die Presseförderung für Mitgliederzeitschriften zu erhalten, um gemeinnützige Organisationen nicht zusätzlich zu belasten.

Zur ausführlichen Position von Inclusion Handicap 

Weitere Informationen zum Geschäft 25.063 auf Curia Vista (externer Link)


Gleichstellung

UNO-Kinderrechtsausschuss prüft die schulische Separation

Die 10-jährige Emma (Name geändert) mit Cerebralparese besucht seit dem Kindergarten die Regelschule. Beim Übertritt in die erste Klasse ordneten die Schulbehörden den Wechsel in eine Sonderschule an. Dagegen wehrte sich die Familie mit Unterstützung von we claim. Nachdem das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen hatte, zog die Familie weiter vor den UNO-Kinderrechtsausschuss. Nun will der Ausschuss die Einhaltung ihrer Kinderrechte überprüfen. Er hat zudem angeordnet, dass Emma während der Überprüfung weiterhin die Regelklasse besuchen kann. Die Praxis der schulischen Separation von Kindern mit Behinderungen in der Schweiz wird damit auf den Prüfstand gestellt.

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap

Zum detaillierten Fallbeschrieb auf we claim (externer Link)


Politische Vorhaben

Knapp 1000 kritische Stimmen zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative

2613 Seiten – so lange ist die Zusammenstellung aller Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusionsinitiative. Rund 180 Organisationen – darunter Vereine, Städte, Kantone, Behindertenkonferenzen, Dachverbände und politische Parteien – sowie mehr als 800 Einzelpersonen haben sich zu diesem ersten Entwurf kritisch geäussert. Darunter befinden sich auch die Postkarten, die dem Departement des Innern am 29. September 2025 auf dem Bundesplatz überreicht wurden. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bedankt sich in einem persönlichen Brief an den Verein für eine inklusive Schweiz und schreibt: «Wir sind bemüht, den Resultaten aus der Vernehmlassung Rechnung zu tragen, um dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft, an der alle Menschen teilhaben können, näherzukommen.» Inclusion Handicap pocht darauf, dass sich diese Haltung auch in der Botschaft ans Parlament im Frühjahr 2026 widerspiegeln wird.


Projekte

Erfolge und Erfahrungen: we claim diskutierte wegweisende Fälle

Am 13. November 2025 fand der jährliche Austausch der Trägerorganisationen des Projekts we claim statt. Die Teilnehmenden des Austausches diskutierten unter anderem über den neusten Zwischenentscheid des UNO-Kinderrechtsausschusses in einem Fall von we claim zur inklusiven Schule (siehe dazu oben). Mit Vivien Stadler nahm auch eine Klientin von we claim am Austausch teil. Sie wurde von der Pädagogischen Hochschule Zürich aufgrund ihrer Sehbehinderung nicht zum Studium zugelassen. Zuletzt gab ihr das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Recht und stellte fest, dass die Nichtzulassung zum Studium diskriminierend und verfassungswidrig war. Vivien Stadler berichtete von ihren Erfahrungen als Beschwerdeführerin. 

Weitere Informationen zu we claim (externer Link)


Medienspiegel

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