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Erfreulicher Schritt zu mehr Fairness bei der IV-BerechnungInvaliditätskonforme Tabellenlöhne

Bern, 18.10.2023 - Beinahe einstimmig forderte das Parlament 2022 mit der Motion 22.3377 eine faire Berechnung des IV-Grads mittels Tabellenlöhnen. Der Bundesrat hat nun heute einen Pauschalabzug von 15% beschlossen. Inclusion Handicap ist erfreut über diesen Entscheid des Bundesrates. Denn er stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse ab und ebnet so den Weg für eine realistische Beurteilung der Einkommensmöglichkeiten von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Zur Bestimmung des Invaliditätsgrades werden heute statistische Werte (sogenannte Tabellenlöhne) angewendet, die auf Einkommen von gesunden Personen basieren. Durch diese unrealistische Bemessungsgrundlage werden die Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung substantiell überschätzt. Das Resultat: deutlich zu tiefe IV-Grade und damit zu tiefe IV-Renten oder abgelehnte Umschulungen. 

Bundesratsentscheid wird der Realität besser gerecht

Das Parlament gab dem Bundesrat mit einer überaus deutlichen Mehrheit den Auftrag, eine Lösung zu präsentieren, welche sich auf wissenschaftliche Grundlagen stützt. Diesen Auftrag hat der Bundesrat mit dem heute getroffenen Entscheid grösstenteils umgesetzt. Damit berücksichtigt er die Wirklichkeit von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und schätzt ihre Einkommensmöglichkeiten realistisch ein. „Inclusion Handicap begrüsst es sehr, dass der Bundesrat mit einem Pauschalabzug von 15% eine rasch umsetzbare sowie wissenschaftlich fundierte Lösung für eine faire Berechnung des IV-Grads beschlossen hat“ sagt Petra Kern, Leiterin Abteilung Sozialversicherungen bei Inclusion Handicap. Für eine gänzlich auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Umsetzung müssten allerdings zusätzlich individuelle Abzüge für lohnmindernde Faktoren (z.B. übermässige Einschränkungen bei bestimmten Krankheitsbildern, Alter, etc.) möglich sein. Dies ist in der vom Bundesrat beschlossenen Lösung aber nicht vorgesehen. Dass der Pauschalabzug von 15% nur eine Übergangslösung sein soll, ist zudem nicht nachvollziehbar, führt dies doch zu vermeidbaren Verunsicherungen bei den Betroffenen. Demgegenüber begrüsst der Dachverband den Entscheid des Bundesrates, auch bereits laufende Renten, bei denen der IV-Grad mittels Tabellenlöhnen berechnet wurde, innerhalb der nächsten X Jahre anzupassen. 

Inclusion Handicap wird die Umsetzung der heute beschlossenen Massnahme eng begleiten und sich weiterhin für eine faire Berechnung der IV-Renten einsetzen. 

Auskunft

Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap
079 714 07 37 /