12.05.2026 - Intensive Frühförderung bei Autismus

Mitfinanzierung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit Autismus durch die IV tritt per 1. Januar 2027 in Kraft

News

Nachdem das Parlament mit einer Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes die finanzielle Beteiligung der IV an der intensiven Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen beschlossen hat, hat der Bundesrat nun die notwendigen Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

Nachdem das Parlament mit einer Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes die finanzielle Beteiligung der IV an der intensiven Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen beschlossen hat, hat der Bundesrat nun die notwendigen Ausführungsbestimmungen verabschiedet und die Gesetzesänderung per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt. Damit wird die bisherige Finanzierung der IFI über einen bis Ende 2026 dauernden Pilotversuch abgelöst. Inclusion Handicap begrüsst den nahtlosen Übergang und die Sicherstellung, dass die aus medizinischen und pädagogischen Massnahmen bestehende IFI teils vom Kanton und teils vom Bund finanziert wird. Für den Dachverband ist es zentral, dass die Kantone nun auch ausreichende Therapieplätze zur Verfügung stellen, damit alle betroffenen Kinder auch von IFI profitieren können.

Zur Medienmitteilung des Bundesrats