Assistenzbeitrag
Der Assistenzbeitrag der IV erleichtert ein selbstbestimmtes Leben, fördert die gesellschaftliche Teilhabe und entlastet die Angehörigen. Es bestehen aber noch einige Hürden, bis die von der UNO-Behindertenrechtskonvention und der Inklusions-Initiative geforderte Selbstbestimmung vollständig umgesetzt ist.
Der Assistenzbeitrag erlaubt vor allem Menschen mit einer schweren Behinderung eine selbständigere Lebensgestaltung und eine Erleichterung der gesellschaftlichen Kontakte.
Wie ein Bericht des Bundes zum Assistenzbeitrag zeigt, nahm im Zeitrahmen zwischen 2012 und 2019 die Anzahl der Personen, die einen Assistenzbeitrag bezogen, konstant zu. Die Bilanz ist positiv: Drei Viertel der Betroffenen gaben an, dass sich dank des Assistenzbeitrags ihre Lebensqualität und ihr Grad an Selbstbestimmung gesteigert hat.
Trotz dieses positiven Zuspruchs gemäss der Evaluation besteht beim Assistenzmodell Handlungsbedarf:
- Es ist nach wie vor nicht möglich, direkte Angehörige (Eltern, Kinder, Grosseltern und Lebenspartner) als Assistenzpersonen anzustellen. Und dies, obschon in der alltäglichen Betreuungssituation die Hilfe durch Angehörige noch immer der naheliegende und effizienteste Weg ist.
- Der administrative Aufwand ist für viele Betroffene nur schwer zu bewältigen. Er schreckt etliche potenzielle Anspruchsberechtigte vor einer Anmeldung ab. Es braucht deutliche Verbesserungen, um den Ablauf zu vereinfachen.
- Die Höhe des Assistenzbeitrages deckt nicht immer den tatsächlichen Bedarf. Insbesondere bei Menschen mit schweren Beeinträchtigungen ist der Assistenzbeitrag nicht kostendeckend. Sie haben faktisch keine Wahlfreiheit, wo sie leben.
- Die Kürzungen des Assistenzbeitrages für jene Menschen, die tagsüber im zweiten Arbeitsmarkt («geschützte Werkstatt») arbeiten, sind zu hoch.