28.05.2026 - Sommersession

Ausblick Sommersession 2026

Sessionen

Ein Ausblick auf die Sommersession. Ausserdem: ein Erklärvideo zum Stand des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative sowie die Umsetzungspflicht der Kantone hinsichtlich neuer EL-Leistungen.

Nationalrat

Politische Rechte: Letzte Differenzbereinigungen notwendig

4.6.2026; BRG 25.047: Hinsichtlich der Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte gilt es, die letzten Differenzen zu bereinigen. Bei der aus Sicht der Behindertenorganisationen wichtigsten Forderung ist sich das Parlament jedoch einig: Die selbstständige Stimmabgabe für Menschen mit Sehbehinderungen und blinde Menschen soll ermöglicht werden. 

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Rechtsrahmen für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen notwendig

4.6.2026; Mo. SiK-N 26.3014: Auf nationaler Ebene besteht kein Konzept zur Evakuierung von besonderen Einrichtungen wie Spitälern oder Pflegeheimen. Dabei stellen Menschen mit eingeschränkter Mobilität in diesen Einrichtungen eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe dar, deren Evakuierung eine spezifische Planung erfordert. Die Motion 26.3014 will den Bundesrat deshalb beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzulegen, um einen verbindlichen Rahmen zu schaffen. Inclusion Handicap unterstützt dieses Geschäft und empfiehlt dem Nationalrat die Annahme. Die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen muss zwingend auch in Krisen- und Evakuierungsszenarien berücksichtigt werden.

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Obligatorische Zertifizierung für Assistenzhunde angezeigt

17.6.2026; Mo. Broulis 25.4057: Derzeit können beliebige Personen und Organisationen die Ausbildung von Assistenzhunden begleiten oder übernehmen. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regulierungen bringen die Anbieter:innen oft nicht die nötigen Qualifikationen und fachlichen Kompetenzen mit. Ständerat Pascal Broulis fordert mit der Motion 25.4057 eine obligatorische Zertifizierung für Ausbildungsstätten, die den gesamten Ablauf von der Auswahl des Welpen bis hin zur Platzierung prüft. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme des Vorstosses. Auch Inclusion Handicap unterstützt dieses Anliegen und empfiehlt die Annahme der Motion. Nur so bleiben Ausbildungsqualität, Erziehung und öffentliche Sicherheit erhalten.

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Realitätsnahe Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zentral

17.6.2026; Mo. SGK-N 26.3018: Mit der Motion 26.3018 fordert die Sozialkommission des Nationalrats vom Bundesrat, im Rahmen der nächsten IV-Revision eine Anpassung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorzulegen. Ziel ist eine realistischere Beurteilung der Erwerbsmöglichkeiten von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Künftig sollen die tatsächlichen Erwerbsmöglichkeiten nach Eintritt einer Invalidität stärker berücksichtigt werden. So auch neue Ansätze, die Chancen der Digitalisierung sowie wissenschaftliche Erkenntnisse. Zudem sollen die zuständigen Sozialversicherungen und die Organisationen der Betroffenen einbezogen werden. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme des Vorstosses. Inclusion Handicap unterstützt das Anliegen und empfiehlt ebenfalls die Annahme, da die heutige Praxis die realen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt oft unzureichend abbildet und eine fairere Beurteilung der Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen notwendig ist.

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Ständerat

Eintreten auf die Vorlage zu monodisziplinären Gutachten zentral

1.6.2026; Pa.Iv. Roduit 21.498: Die pa.Iv. 21.498 von Nationalrat Benjamin Roduit fordert, dass sich die IV-Stelle und die versicherte Person bei monodisziplinären IV-Gutachten auf eine:n Sachverständige:n einigen. Kommt keine Einigung zustande, sollen beide Parteien je eine:n Sachverständige:n benennen, die gemeinsam ein Gutachten erstellen. Nachdem beide Sozialkommissionen den Vorstoss im Jahre 2023 unterstützt haben, folgte ein Vernehmlassungsverfahren. In der Wintersession 2025 hat der Nationalrat der Vorlage sodann mit 121 zu 62 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Die Sozialkommission des Ständerats empfiehlt ihrem Rat nun jedoch, nicht auf das Geschäft einzutreten. Für Inclusion Handicap ist ein Eintreten auf die Vorlage aber zentral. In der Praxis wissen Betroffene oftmals nicht, dass die Möglichkeit eines Einigungsverfahrens besteht. Ein transparentes Einigungsverfahren stärkt die Akzeptanz der Gutachten, verhindert spätere Gerichtsprozesse, ist in anderen Rechtsgebieten bereits etabliert und hat sich bei IV-Stellen, die es bereits anwenden, als praxistauglich erwiesen. Der Dachverband empfiehlt dem Ständerat daher, auf die Vorlage einzutreten und sie seiner Sozialkommission zur materiellen Prüfung zuzuweisen.

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Lohnprozentbremse gefährdet Leistungen für Menschen mit Behinderungen

11.06.2026; Mo. Caroni 26.3234: Die in der Motion 26.3234 geforderte Verfassungsobergrenze für Sozialabgaben (AHV, IV, EO) lehnt Inclusion Handicap ab. Eine starre Obergrenze von Beiträgen an Sozialversicherungen gefährdet die Finanzierung der Sozialwerke, insbesondere der IV. Die IV ist chronisch unterfinanziert, ihre finanzielle Situation spitzt sich sogar zu. Es ist absehbar, dass eine Erhöhung der Lohnprozente für die Stabilisierung diskutiert werden muss. Fehlt der Politik künftig jedoch die finanzielle Flexibilität, um auf gesellschaftliche Entwicklungen rasch reagieren zu können, droht ein Kahlschlag bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap empfiehlt somit die Ablehnung der Motion.  

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