07.09.2026 - VLA AHV-Reform 2030

Besitzstand sichern, Frühpensionierung erhalten

News

Inclusion Handicap begrüsst mehrere Vorschläge des Bundesrates zur AHV 2030, die Menschen mit Behinderungen zugutekommen. In zentralen Punkten wie den Betreuungsgutschriften, der Frühpensionierung und der Krankentaggeldversicherung fordert der Dachverband jedoch Nachbesserungen.

Im Mai 2026 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) eröffnet. Letzte Woche hat Inclusion Handicap zu den Vorschlägen Stellung genommen, die Menschen mit Behinderungen explizit betreffen.

Neben der Einführung einer Beitragspflicht auf Unfall- und Krankengelder und der automatischen Befreiung von der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen für Ergänzungsleistungsbeziehende begrüsst der Dachverband die Korrektur der seit 1. Januar 2025 bestehenden Problematik beim Aufschub der AHV-Rente. Heute verlieren Menschen mit Behinderungen mit dem Aufschub ihrer Altersrente ihren Besitzstandsanspruch auf Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag. Dass dieser Besitzstand mit der AHV 2030 wieder gewährt werden soll und dass dies auch für Personen gelten soll, die ihre Rente bereits aufgeschoben haben, ist erfreulich. Inclusion Handicap fordert hierzu aber, dass alle Personen mit aufgeschobenen Altersrenten von Amtes wegen von der Korrektur profitieren.

Weiterer Handlungsbedarf angezeigt

Verbesserungsbedarf sieht der Dachverband bei den Betreuungsgutschriften. Hier braucht es einen einfacheren Zugang ohne jährlichen Antrag, die Erweiterung des Kreises betreuender Personen und die Möglichkeit, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zu kombinieren.

Klar abgelehnt wird die Anhebung des Mindestalters in der 2. Säule. Gerade für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann eine Frühpensionierung ab dem 58. Altersjahr gesundheitliche Entlastung bringen. Ergänzend weist der Dachverband auf einen Fehlanreiz bei der Weiterbeschäftigung bis zum Referenzalter und darüber hinaus hin: Aktuell gibt es kein Obligatorium zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung. Dies dürfte Arbeitgebende nicht selten davon abhalten, ältere Arbeitnehmende oder Arbeitnehmende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu beschäftigen bzw. weiter zu beschäftigen, besteht doch ein höheres Risiko, dass diese aufgrund gesundheitlicher Probleme Leistungen der Krankentaggeldversicherung in Anspruch nehmen müssen. Dies hat nicht selten zur Folge, dass der bestehende Versicherer die Prämien anschliessend massiv erhöht oder die Versicherung gar kündigt. Nur ein Obligatorium der Krankentaggeldversicherung oder anderweitige Ausgleichsmassnahmen können hier Abhilfe schaffen.

Zur Vernehmlassungsantwort AHV-Reform 2030 von Inclusion Handicap