Bund muss Unterfinanzierung der IV beheben
Medienmitteilungen
Die heute veröffentlichten Finanzperspektiven zeichnen ein düsteres Bild: Gemäss neuster Berechnung ist der IV-Fonds ohne zusätzliche Finanzierungsmassnahmen bereits in wenigen Jahren leer. Um die IV zu stabilisieren, ist umgehend ein realistisches Finanzierungskonzept gefragt. Was es dagegen nicht braucht, ist ein kurzsichtiger Leistungskahlschlag und die Verlagerung der Kosten in die Sozialhilfe.
Die kritische Lage bei den IV-Finanzen hat sich deutlich akzentuiert. Gemäss den heute vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV publizierten Finanzperspektiven wäre das Vermögen der IV im aktualisierten Referenzszenario bereits im Jahr 2031 vollständig aufgebraucht (siehe Medienmitteilung BSV vom 02.07.2026). Trotzdem ist festzuhalten: Die IV ist schon länger chronisch unterfinanziert. Mit Ausnahme der Zeit zwischen 2011 und 2017, während der Zusatzfinanzierung durch den Bund, war die IV fast immer defizitär. Sie wurde nie auf stabile Füsse gestellt. Die der Bevölkerung zugesicherten Leistungen können aufgrund der chronischen Unterfinanzierung somit gar nicht kostendeckend erbracht werden. Zudem lastet mit der Darlehensschuld von über 10 Mrd. Franken gegenüber der AHV eine historische Altlast auf der IV. Nun sind Bundesrat und Parlament gefragt: Sie müssen finanzielle Verantwortung für das wichtige Sozialwerk IV übernehmen.
IV-Fonds auf gesetzliches Minimum bringen
Es sind nun Massnahmen gefragt, die rasch finanzielle Entlastung bringen. Erstens braucht es Zusatzeinnahmen von mindestens 0.3 Lohnprozentpunkten, damit nicht nur das strukturelle Defizit ausgeglichen werden kann, sondern auch das IV-Vermögen (IV-Fonds) wieder das gesetzlich vorgeschriebene Minimum von 50 Prozent einer Jahresausgabe erreicht. Die vom Bundesrat bisher diskutierten 0.1 bis 0.2 Lohnprozentpunkte reichen für eine Stabilisierung nicht aus.
Zweitens müssen die Schuldzinszahlungen der IV gegenüber der AHV, wie schon 2011 bis 2017, durch den Bund übernommen werden. Die aktuellen Schuldzinszahlungen von über 200 Mio. Franken pro Jahr sind eine unverhältnismässige Belastung. Sie sind im heutigen Zinsumfeld klar zu hoch und müssen deutlich gesenkt werden.
Drittens braucht es weitere befristete Zusatzeinnahmen oder gar die Übernahme der ganzen Schuld durch den Bund, um die historische Schuldenlast zu mindern. Die Altlast der Darlehensschuld in der Höhe von 10.3 Milliarden Franken darf nicht mittels Leistungskürzungen auf die heutigen Versicherten abgewälzt werden.
Integrationsleistung nur unter gewissen Bedingungen
Dass dem Anstieg bei den Neurenten begegnet werden muss, ist klar. Pauschale Sparmassnahmen, die zum Beispiel einfach den Druck auf psychisch belastete Menschen erhöhen, sind jedoch kontraproduktiv. Offen ist Inclusion Handicap für eine Stärkung der Instrumente zur Eingliederung. Allerdings haben die IV-Stellen schon heute diverse Möglichkeiten, Menschen durch Eingliederungsmassnahmen zu unterstützen, bevor sie eine Rente zusprechen. Diese Möglichkeiten gilt es vollständig zu nutzen. Daher wird die vom Bundesrat angekündigte neue Integrationsleistung für junge Personen von den Behindertenorganisationen nur unterstützt, wenn sie nachweislich eine Lücke im Gesetz schliesst und nicht als Sparprogramm missbraucht wird.
Keine Verlagerung in die Sozialhilfe
Die aktuellen Finanzperspektiven und der Anstieg der Neurenten in der IV sind Teil von gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen. Menschen mit Anspruch auf eine IV-Rente haben häufig einen langen Leidensweg hinter sich, der Jahre vor dem Rentenantrag oft auch durch verschiedenste gesellschaftliche Einflüsse ausgelöst wurde. Die Ursachen des Anstiegs sind deshalb zuerst gründlich zu analysieren. Klar ist aber: Die Gründe für die steigenden Kosten liegen grösstenteils nicht in der IV selbst. Dementsprechend braucht es auch Massnahmen, die breiter ansetzen. Ein wichtiger Punkt ist hier zum Beispiel die Behebung des Engpasses in der psychiatrischen Versorgung. Pauschale Leistungskürzungen hingegen sind kein nachhaltiger Lösungsansatz und führen für die Betroffenen lediglich zu noch schwierigeren Lebensverhältnissen sowie zu Kostenverschiebungen in die Sozialhilfe – und damit auf die Kantone und Gemeinden.
Auskunft
Jonas Gerber, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
jonas.gerber@inclusion-handicap.ch / 031 370 08 42
Matthias Kuert Killer, Leiter Politik Inclusion Handicap
matthias.kuert@inclusion-handicap.ch / 078 625 72 73