Bundesrat bringt Ausweitung des Stimmrechts voran
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Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, sind heute auf Bundesebene vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Das soll sich ändern: Der Ausschluss in der Bundesverfassung und die entsprechenden Bestimmungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte sollen gestrichen werden. Der Bundesrat hat gestern die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Inclusion Handicap setzt sich seit Langem für gleiche politische Rechte ein und gab mit dem initiierten Postulat Carobbio einen wichtigen Anstoss. Die Behindertensession 2023 verlieh der Forderung zusätzlichen Nachdruck. Gemeinsam mit engagierten Parlamentsmitgliedern konnte der Dachverband das Anliegen durch beide Räte bringen. Besonders Jean Tschopp, SP-Nationalrat und Vize-Präsident von Inclusion Handicap, setzt sich dafür ein, den diskriminierenden Ausschluss zu beseitigen, der den Verpflichtungen der Schweiz aus der UNO-Behindertenrechtskonvention widerspricht. Inclusion Handicap wird sich an der Vernehmlassung beteiligen. Danach berät das Parlament die Vorlage. Über die Verfassungsänderung stimmt anschliessend das Volk ab – voraussichtlich im Jahr 2028.