03.09.2026 - Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EOG)

Bundesrat stärkt Betreuungsentschädigung per Juli 2027

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Der Bundesrat beschliesst, Verbesserungen in der Betreuungsentschädigung per Juli 2027 in Kraft zu setzen.

In der Wintersession 2025 hat das Parlament im Rahmen einer Anpassung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG) wichtige Verbesserungen bei der Betreuungsentschädigung beschlossen. Künftig besteht ein Anspruch auch dann, wenn ein Kind während mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen hospitalisiert ist. Zudem sollen Entschädigungen neu auch bei Spitalaufenthalten direkt nach der Geburt ausgerichtet werden, wenn das Kind gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Weiter hatte das Parlament entschieden, die Bezugsdauer der Betreuungsentschädigung zu flexibilisieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern ihr Kind auch bei einer intensiven Nachsorge zu Hause angemessen betreuen können. Die Änderungen treten per Juli 2027 in Kraft.

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