Fakultativprotokoll UNO-BRK
Das Fakultativprotokoll ergänzt die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, sich bei einer Verletzung ihrer Rechte an den UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenden. Obwohl die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention bereits 2014 ratifiziert hat, blieb die Ratifizierung des Fakultativprotokolls bisher aus. Bei zahlreichen anderen UNO-Abkommen hat die Schweiz das Fakultativprotokoll bereits ratifiziert. Es zeigt sich, dass dies die Umsetzung der jeweiligen Konventionen gestärkt hat. Inclusion Handicap und seine Mitgliederorganisationen haben deshalb 2023 über 13'000 Unterschriften für eine Petition gesammelt, die den Bundesrat zur Ratifizierung des Fakultativprotkolls auffordert. Doch dieser bleibt diesbezüglich weiterhin untätig.