Genf legt ein Behindertenrechtegesetz mit Biss vor
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Der Genfer Regierungsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf für ein kantonales Behindertenrechtegesetz überwiesen. Der Text bleibt nicht bei Absichtserklärungen stehen, sondern legt verbindlich fest, wie die Rechte aus der UNO-Behindertenrechtskonvention auf kantonaler Ebene umgesetzt werden.
Mit dem «Loi sur les droits des personnes en situation de handicap (LEDH)», das der Regierungsrat letzte Woche verabschiedet hat, will Genf sein kantonales Recht mit der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in Einklang bringen. Das Zentrum für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ZRMB), das von Inclusion Handicap mitgetragen wird, hat das zuständige Departement bei der Erarbeitung des Gesetzes von Beginn an eng begleitet.
Bemerkenswert ist, wie akribisch der Entwurf die Massnahmen konkretisiert, zu denen er Staat und Private verpflichtet. Sie sind von Amtes wegen und fortlaufend zu ergreifen und mit Etappen, Fristen sowie den nötigen Ressourcen zu versehen. Menschen mit Behinderungen sind über ihre Organisationen frühzeitig einzubeziehen. Kanton, Gemeinden und weitere Träger:innen öffentlicher Aufgaben müssen alle fünf Jahre ein Inventar der Hindernisse erstellen und deren Beseitigung planen. Der Regierungsrat legt pro Legislatur einen kantonalen Aktionsplan vor, der dieses Inventar enthält und dessen Mittel in der Finanzplanung verankert werden. Auch die Gemeinden werden zu Aktionsplänen verpflichtet. Der Kanton muss seine Gesetzgebung und deren Umsetzung laufend auf ihre Vereinbarkeit mit der UNO-BRK überprüfen. Neu soll der Schutz vor Diskriminierung im Einzelfall ausdrücklich auch betreuende Angehörige erfassen, soweit dies nötig ist, um die Rechte der Person mit Behinderungen zu gewährleisten.
Inhaltlich ist das Gesetz solide, bei der Umsetzung ist das Korsett eng geschnürt. Der politische Wille, die Rechte von Menschen mit Behinderungen wirksam zu stärken und nicht bloss eine Pendenz abzuhaken, ist klar erkennbar. Weil der Entwurf in mehreren Punkten über vergleichbare Gesetze von Bund und Kantonen hinausgeht, hat er Pioniercharakter. Nun ist der Grosse Rat am Zug.
Zur Medienmitteilung des Genfer Regierungsrates (auf Französisch)