21.09.2026 - Inklusions-Initiative in Herbstsession

Inklusionsgesetz weiter ohne Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen

Medienmitteilungen

Der Nationalrat baut den bisher ungenügenden Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative aus. Wie seine Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) lehnt er die Initiative zwar ab, folgt beim Gegenvorschlag jedoch verschiedenen Verbesserungsvorschlägen der Kommission. Obwohl Inclusion Handicap die Erweiterungen begrüsst, bleibt für den Dachverband klar: Für eine moderne Behindertenpolitik der nächsten 10 bis 20 Jahre und einen verbindlichen Auftrag zur Verbesserung des Lebensalltags von Menschen mit Behinderungen, braucht es weiterhin die Inklusions-Initiative.

Inclusion Handicap wertet die heute abgeschlossene Debatte als Zeichen dafür, dass der Handlungsbedarf in der Behindertenpolitik über die Parteigrenzen hinweg anerkannt wird. Gemessen an den Anliegen der Initiative bleibt der Gegenvorschlag jedoch auch in dieser Form zu vage: «Der Gegenvorschlag verbessert den Alltag von Menschen mit Behinderungen nicht genügend – und genau an diesem Kriterium messen wir die Vorlage», so Jean Tschopp, Nationalrat und Vize-Präsident von Inclusion Handicap.

Verbesserungen insbesondere auf programmatischer Ebene

Die Behindertenverbände begrüssen die Konkretisierung der vorgesehenen nationalen Strategie, die moderate Verbesserung bezüglich barrierefreien Wohnraums sowie die Aufnahme der Themenbereiche Arbeit und Freizeit im Inklusionsgesetz. Viele dieser Verbesserungen sind jedoch programmatischer Natur und begründen keine neuen Rechtsansprüche. Gleichzeitig wurde der Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen bei der Arbeit zwar beibehalten, aber abgeschwächt. Zudem fehlen im BehiG weitere Massnahmen, um den massiven Rückstand beim barrierefreien ÖV aufzuholen. Inclusion Handicap hatte hier mehrmals eine Task Force und eine Frist zur Umsetzung der Massnahmen gefordert.

Wohnen: Umsetzung der Wahlfreiheit nicht gewährleistet

Die Bestimmungen zum Wohnen sind vom Nationalrat zwar verbessert worden. Eine verbindliche Frist für die Umsetzung der Wahlfreiheit sowie Vorgaben zur Umsetzung des selbstbestimmten Wohnens fehlen jedoch. Das Inklusionsgesetz enthält zudem keinen Rechtsanspruch auf die gleichberechtigte Wahl von Wohnform und Wohnort. Deshalb können sich Menschen mit Behinderungen nicht wehren, wenn die Vorgaben nicht umgesetzt werden.

Assistenz: Zugang nicht für alle Behinderungsarten gegeben

Trotz punktueller Anpassungen ist im IV-Gesetz kein generell verbesserter Zugang für alle Behinderungsarten zu Assistenzleistungen vorgesehen. Leistungen von nahen Angehörigen sollen weiterhin nicht entschädigt werden. Auch ein einheitliches Bedarfsabklärungsinstrument, das alle Behinderungsarten berücksichtigt, ist nicht vorgesehen. Positiv zu werten sind die Möglichkeit für Pilotversuche sowie eine moderate Erhöhung der Höchststundenanzahl für Assistenz bei der Berufsarbeit und Ausbildung.

Inklusions-Initiative bringt mehr Verbindlichkeit

Die Inklusions-Initiative will die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in der Verfassung verankern. Der Gegenvorschlag setzt dagegen vor allem auf gesetzliche Aufträge und programmatische Bestimmungen. Er verpflichtet die Kantone nicht zur Gleichstellung und schafft insbesondere beim selbstbestimmten Wohnen keine einklagbaren Rechte. Trotz der Verbesserungen durch den Nationalrat bleibt er damit hinter der Inklusions-Initiative zurück. Um das klare Ziel der effektiven Teilhabe, Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu erreichen, braucht es weiterhin die Inklusions-Initiative. Nur diese bringt für die betroffenen Menschen einen klaren Rechtsanspruch auf die notwendigen Unterstützungs-, Assistenz- und Anpassungsmassnahmen.

Auskunft

Jean Tschopp, Nationalrat und Vize-Präsident Inclusion Handicap
078 809 19 10

Jonas Gerber, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
jonas.gerber@inclusion-handicap.ch / 031 370 08 42