Die Rechtsberatung von Inclusion Handicap
Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen.
Zum Beispiel bei Fragen zur IV oder zu den Ergänzungs·leistungen.
Oder bei Fragen zur Gleichstellung.
Unsere Rechts·beratung ist für:
Menschen mit Behinderungen
Familien·angehörige
Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten und betreuen
Was ist die Rechtsberatung?
Bei der Rechtsberatung von Inclusion Handicap arbeiten Juristinnen und Juristen.
Sie kennen sich gut aus mit den Gesetzen.
Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie am Telefon.
Wir bieten Beratung zu 2 Rechts·bereichen:
- zum Sozial·versicherungs-Recht und
- zum Gleichstellungs-Recht
Vielleicht wird eine Person krank.
Oder sie hat einen Unfall.
Dann kann die Person nicht mehr arbeiten.
Sie verdient kein Geld mehr.
Dann helfen die Sozial·versicherungen,
damit die Person trotzdem genug Geld hat zum Leben.
Es gibt mehrere Sozial·versicherungen.
Zum Beispiel
- die Invaliden·versicherung oder kurz IV
- die Alters- und Hinterlassenen·versicherung oder kurz AHV
- die Ergänzungs·leistungen oder kurz EL
Haben Sie Fragen zu einer Sozial·versicherung?
Dann melden Sie sich bei der Rechts·beratung.
Das Beratungs-Team beantwortet auch Fragen zur
- Kranken·versicherung,
- Unfall·versicherung und
- zu anderen Versicherungen.
Ein Beispiel
Eine junge Frau hat eine Depression.
Eine Depression ist eine Krankheit.
Die junge Frau ist oft traurig.
Sie hat keine Freude mehr am Leben.
Sie hat auch keine Hoffnung, dass das Leben wieder besser wird.
Die junge Frau hat eine starke Depression.
Sie geht deshalb seit 1 Jahr in die Therapie.
Die IV entscheidet:
Die junge Frau kann zu 100 Prozent arbeiten.
Das bedeutet:
Sie muss wieder arbeiten gehen.
Die junge Frau fühlt sich aber nicht stark genug dafür.
Was kann sie tun?
Die Rechts·beratung hilft weiter.
Das Gesetz sagt:
Diskriminierung ist verboten.
Niemand darf eine Person schlecht behandeln wegen einer Behinderung.
Das Gesetz sagt auch:
Eine Person darf keinen Nachteil haben wegen einer Behinderung.
Hat sie einen Nachteil?
Zum Beispiel unterwegs im Zug oder Bus.
Oder in der Schule oder bei der Arbeit.
Dann muss man etwas tun,
das den Nachteil ausgleicht.
Das Beratungs-Team beantwortet Fragen
- zur Gleichstellung
- zu Ihren Rechten
- zum Behinderten-Gesetz
- zur UNO-BRK
UNO-BRK ist die Abkürzung für: UNO-Behinderten·rechts·konvention.
Die UNO-BRK regelt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Ein Beispiel
Ein junger Mann hat Dyslexie.
Er liest deshalb sehr langsam.
Manchmal liest er einen Buchstaben gar nicht.
Der junge Mann macht auch viele Fehler beim Schreiben.
Er braucht viel länger für einen Text als andere.
Der junge Mann hat deshalb bei einer Prüfung einen Nachteil.
Was kann er machen?
Die Rechts·beratung hilft weiter.
Wer kann sich melden?
Alle Menschen mit Behinderungen können sich bei der Rechts·beratung melden.
Es ist egal, welche Behinderung jemand hat.
Melden können sich auch
- Familien·angehörige von Menschen mit Behinderungen
- Personen, die Menschen mit Behinderungen betreuen
- Assistzenz·personen
Wie geht die Rechts·beratung?
Das Beratungs-Team berät Sie in der Regel am Telefon.
Manchmal braucht es mehr als eine Beratung.
Dann übernimmt Inclusion Handicap in bestimmten Fällen die rechtliche Vertretung.
Das bedeutet:
Wir vertreten Sie.
Zum Beispiel bei einer Behörde wie der IV.
Was kostet die Rechts·beratung?
Die Rechts·beratung ist am Anfang gratis.
Übernimmt Inclusion Handicap die rechtliche Vertretung?
Dann ist das mehr als eine Beratung.
Die rechtliche Vertretung kostet 250 Franken im Jahr.
Wo können Sie sich melden?
Es gibt 2 Büros:
- ein Büro in Bern
- ein Büro in Zürich
Das Büro in Bern ist zuständig für die Kantone:
- Aargau,
- Bern: deutsch·sprachiger Teil
- Basel-Landschaft,
- Basel-Stadt
- Freiburg: deutsch·sprachiger Teil,
- Solothurn und
- Wallis
Telefon·nummer: 031 370 08 35
Öffnungs·zeiten: Montag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr
Das Büro in Zürich ist zuständig für die Kantone:
- Appenzell AR und IR,
- Glarus,
- Graubünden,
- Luzern,
- Obwalden,
- Nidwalden,
- St. Gallen,
- Schaffhausen,
- Schwyz,
- Thurgau,
- Uri,
- Zug und
- Zürich
Telefon·nummer: 044 201 58 28
Öffnungs·zeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr
Wir beraten auch auf Französisch.
Das Büro Bern ist zuständig für die Westschweizer Kantone:
- Bern: französisch·sprachiger Teil
- Freiburg: französisch·sprachiger Teil
- Wallis
- Waadt
- Genf
Telefon·nummer: 031 370 08 35
Öffnungs·zeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Kann ich eine E-Mail schreiben?
Wir können Ihre Fragen am besten am Telefon beantworten.
Rufen Sie uns zu den Öffnungs·zeiten an.
Mehr Informationen und Regeln
Es gibt Regeln für die Rechts·beratung.
Hier finden Sie die Regeln.
Die Regeln sind nicht in Leichter Sprache.
Download Reglement Rechtsberatung (PDF)