Wichtige Themen von Inclusion Handicap

Die UNO-BRK fordert Rechte für Menschen mit Behinderungen
in allen Lebens·bereichen.
Wir von Inclusion Handicap sagen:
In der Schweiz fehlen wichtige Rechte der UNO-BRK.

UNO-BRK ist die Abkürzung für:
UNO-Behinderten·rechts·konvention.
Die UNO-BRK ist ein Vertrag.
Viele Länder haben die UNO-BRK unterschrieben.
Die Länder müssen dafür sorgen,
dass Menschen mit Behinderungen die Rechte bekommen.

Die Schweiz hat die UNO-BRK 2014 unterschrieben.
Seit damals ist zu wenig passiert.
Wir von Inclusion Handicap wollen die Umsetzung voran·treiben.
Wir haben dazu 8 Themen bestimmt.
Wir haben bei jedem Thema klare Forderungen an die Politik.

Die 8 Themen sind:

  • Arbeit
  • Bildung
  • Genug Geld zum Leben
  • Aktionsplan und Fakultativ-Protokoll UNO-BRK
  • Öffentlicher Verkehr oder kurz ÖV
  • Politische Rechte
  • Selbstbestimmung
  • Wohnen

Eine Arbeit zu haben, ist wichtig.
Wer arbeitet, verdient Geld zum Leben.
Wer arbeitet, gehört dazu.
Wer arbeitet, lernt neue Dinge.

Menschen mit Behinderungen arbeiten oft im zweiten Arbeitsmarkt.
Zum Beispiel an geschützten Arbeitsplätzen in einer Werkstätte.
Das ist ein Nachteil.
Sie verdienen zu wenig Geld zum Leben.
Der zweite Arbeitsmarkt ist nicht inklusiv.
Es arbeiten vor allem Menschen mit Behinderungen im zweiten Arbeitsmarkt.

Wir von Inclusion Handicap fordern:

  • Es braucht einen guten Schutz vor Diskriminierung
    auf dem ersten Arbeitsmarkt. Betriebe dürfen niemanden wegen einer Behinderung diskriminieren.
  • Es braucht mehr Unterstützungs·angebote am Arbeitsplatz.
    Dann können Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt arbeiten.
  • Es braucht eine Strategie,
    damit mehr Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt
    arbeiten.
    Alle müssen sich an diese Strategie halten.

Unser Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt.
Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten zusammen.

Die Schule ist in der Schweiz zu wenig inklusiv.
Kinder und Jugendliche gehen oft in eine Sonderschule.
Die Kantone schaffen heute sogar mehr Plätze in Sonderschulen.
Wir von Inclusion Handicap denken:
Jedes Kind kann etwas gut.
Es ist wichtig, dass das Kind seine Stärken entdeckt.
Dann kann das Kind seine Stärken nutzen und weiterentwickeln.
Eine inklusive Schule fördert die Stärken.

Wir von Inclusion Handicap fordern:

  • Es braucht weniger Sonderschul-Plätze.
    Das spart zum Beispiel Geld.
    Die Regelschulen sollen dieses Geld bekommen.
    Dann können sie Kinder mit Behinderungen unterrichten.
  • Es braucht Assistenz auf allen Schulstufen.
    Für jüngere Kinder und für ältere Kinder.
  • Es braucht den Nachteils·ausgleich auf allen Schulstufen.
    Nachteils·ausgleich bedeutet:
    Es gibt Massnahmen,
    die Nachteile wegen einer Behinderung ausgleichen.
    Ein Beispiel:
    Ein Kind hat Dyslexie.
    Es kann weniger gut lesen und schreiben.
    Es braucht länger für einen Text als andere Kinder.
    Das Kind hat deshalb einen Nachteil bei einer Prüfung.
    Das Kind bekommt mehr Zeit bei der Prüfung wegen der Dyslexie.

Unser Ziel ist eine inklusive Schule.
Kinder mit und ohne Behinderungen gehen zusammen in die Schule.

Viele Menschen mit Behinderungen können nicht oder nur Teilzeit arbeiten.
Sie verdienen dann keinen Lohn oder nur wenig Lohn.
Oft haben sie nur sehr wenig Geld zum Leben.
Diese Sozial·versicherungen sind deshalb besonders wichtig:

  • die Invaliden·versicherung oder kurz IV
  • die Ergänzungs·leistungen oder kurz EL

Wir von Inclusion Handicap fordern:

  • Es braucht eine starke IV und gerechte EL.
    Dann gibt es bessere Leistungen.
    Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen machen sich meistens Sorgen,
    wie sie die Lebenskosten bezahlen sollen.
    Das darf nicht sein.
    Zudem sollen die Personen mehr Unterstützung erhalten,
    damit sie wieder in die Arbeitswelt zurückzukehren.
  • Es braucht eine 13. IV-Rente.
    Wer arbeitet, bekommt im Jahr meistens 13 Löhne.
    In der AHV gibt es ab 2026 ebenfalls 12 statt 13 Renten.
    Menschen mit einer IV-Rente bekommen nur 12 Renten im Jahr.
    Das ist nicht gerecht.
    Es braucht eine 13. IV-Rente.

Die UNO prüft regelmässig die Umsetzung der UNO-BRK.
UNO ist die Abkürzung für: Vereinte Nationen.
Die UNO eine Welt·organisation.
Fast alle Länder auf der Welt sind Mitglied bei der UNO.

Die UNO hat die Schweiz im Jahr 2022 geprüft.
Die UNO sagt:
Die Schweiz setzt die UNO-BRK zu wenig gut um.

Wir von Inclusion Handicap fordern

  • Die Schweiz muss einen Aktionsplan machen.
    Der Plan zeigt,
    wie die Schweiz die UNO-BRK besser umsetzen kann.
  • Die Schweiz muss endlich das Fakultativ·protokoll zur UNO-BRK
    unterschreiben.
    Das Protokoll ist ein Zusatz-Vertrag zur UNO-BRK.
    Menschen mit Behinderungen können direkt bei der UNO
    eine Individual·beschwerde machen.
    Das bedeutet:
    Menschen mit Behinderungen können sich wehren,
    wenn ihre Rechte verletzt werden.
    Sie können dazu zur UNO gehen.

Ein ÖV ohne Barrieren ist wichtig.
Menschen mit Behinderungen können dann den Zug oder Bus
einfach und selbstbestimmt nutzen.
Ein ÖV ohne Barrieren macht auch vieles möglich.
Menschen mit Behinderungen können zur Arbeit oder zur Schule fahren.
Oder sie können in der Freizeit Ausflüge machen.

Das Gesetz sagt:

Der ÖV in der Schweiz muss bis Ende 2023 barriere·frei sein.
Aber:
Viele Bahnhöfe und Bushalte·stellen sind heute noch nicht barriere·frei.

Wir von Inclusion Handicap fordern:

ÖV-Betriebe müssen vorwärts·machen.
Es braucht:
mehr Zwischenziele
mehr Kontrollen

Unser Ziel ist:
Menschen mit Behinderungen nutzen den ÖV selbstständig.
Immer, überall und zu jeder Zeit.

Inklusion bedeutet:
Alle Menschen gehören überall dazu.
Und alle Menschen bestimmen mit.
Zum Beispiel in der Politik.

Aber:
16'000 Menschen mit psychischer oder kognitiver Behinderung in der Schweiz
dürfen nicht wählen und nicht abstimmen.
Das ist eine Diskriminierung.
Diese Menschen sind wegen der Behinderung von der Politik ausgeschlossen.

Wir von Inclusion Handicap fordern:

  • Alle Menschen sollen in der Schweiz wählen und abstimmen dürfen.
  • Mehr Menschen mit Behinderungen sollen ein politisches Amt haben.
  • Mehr Menschen mit Behinderungen sollen aktiv in der Gesellschaft mitbestimmen.

Unser Ziel ist:
Menschen mit Behinderungen machen aktiv Politik.

Bis heute gilt:
Das Gericht kann Menschen mit Behinderungen die Handlungs·fähigkeit
wegnehmen.

Handlungs·fähig bedeutet:
Ich bestimme selbst über mein Leben.
Und ich habe das Recht, ein Rechts·geschäft abzuschliessen.
Ein Rechts·geschäft ist zum Beispiel ein Vertrag.

Verliert eine Person mit Behinderung die Handlungs·fähigkeit
Dann bekommt sie eine rechtliche Vertretung.
Oder sie bekommt eine Beiständin oder einen Beistand.

Das bedeutet:
Die Person mit Behinderung entscheidet nicht mehr selbst über ihr Leben.

Die UNO-BRK sagt:
Niemand darf einer Person wegen der Behinderung die Handlungs·fähigkeit
wegnehmen.

Wir von Inclusion Handicap fordern:

  • mehr Selbstbestimmung.
    Menschen mit Behinderungen sollen so gut wie möglich selbst
    über ihr Leben bestimmen.
  • Zwangs·handlungen müssen verboten werden.
    Zwangs·handlung bedeutet:
    Jemand zwingt eine Person mit Behinderung etwas zu tun.
    Eine Zwangs·handlung ist zum Beispiel eine Sterilisation.
  • Nach einer Sterilisation kann man keine Kinder mehr bekommen.

Unser Ziel ist:
Menschen mit Behinderungen leben so selbstbestimmt wie möglich.

Viele Menschen mit Behinderungen können nicht wählen,
wo und mit wem sie wohnen wollen.
Sie können nicht in einen anderen Kanton ziehen.
Es gibt zu wenig ambulante Unterstützungs·angebote.

Ambulant bedeutet:
Die Person bekommt Unterstützung in der eigenen Wohnung.
Sie lebt nicht in einer Einrichtung.

Wir von Inclusion Handicap fordern:

  • Mehr Wahlfreiheit beim Wohnen.
    Das Ziel ist:
    Menschen mit Behinderungen bestimmen selbst,
    wo und mit wem sie wohnen.
  • Mehr Geld für das ambulante Wohnen.
    Das Ziel ist:
    Die Person mit Behinderung wohnt in der eigenen Wohnung.
    Sie bekommt die Unterstützung, die sie dazu braucht.
  • Mehr Menschen mit Behinderungen sollen einen Assistenz-Beitrag 
    bekommen.
    Der Assistenz-Beitrag ist Geld von der IV.
    Die Person mit Behinderung kann mit dem Geld
    eine Assistenz-Person einstellen.
    Die Assistenz-Person unterstützt sie im Alltag.
    So kann die Person mit Behinderung selbstständig
    in der eigenen Wohnung leben.