30.09.2026 - Invalidenversicherung (IV)

Medizinische Gutachten: Mehr Transparenz im Einigungsverfahren gefordert

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Der Nationalrat will mehr Transparenz im Einigungsverfahren bei medizinischen Gutachten schaffen. Er nimmt die Motion 26.4057 der Sozialkommission des Nationalrats deutlich an.

Die Motion 26.4057 will das Einigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen für medizinische Gutachten klarer regeln. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats fordert mit der Vorlage, die versicherte Person besser einbeziehen und ihre Rechte zu stärken. Zwar soll der Versicherungsträger weiterhin den oder die Sachverständigen bestimmen können. Neu soll die versicherte Person jedoch umfassend über ihr Recht informiert werden, einen Gegenvorschlag einzureichen und ein Einigungsverfahren einzuleiten. 

Die Motion stellt eine Alternative zur parlamentarischen Initiative Roduit 21.498 dar. Diese verlangte, dass sich die IV-Stelle und die versicherte Person bei monodisziplinären IV-Gutachten gemeinsam auf eine sachverständige Person einigen.

Inclusion Handicap begrüsst die Annahme der Motion durch den Nationalrat. Medizinische Gutachten können weitreichende Folgen für den Zugang zu Leistungen der Sozialversicherungen haben. Transparente Verfahren und wirksame Beteiligungsrechte sind deshalb zentral. Die Motion geht nun an den Ständerat.

Zur Motion 26.4057