07.07.2026 - Kommissionssitzung SGK-N

Mehr Flexibilität beim Wohnen, mehr Mitsprache bei IV-Gutachten

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Die nationalrätliche Sozialkommission hat an ihrer Kommissionssitzung vom vergangenen Freitag zwei wichtige Anliegen von Menschen mit Behinderungen unterstützt.

Im Rahmen der Revision der Verordnung über die Ergänzungsleistungen empfiehlt die Kommission die Einführung von zwei zusätzlichen Stufen bei der Pro-rata-Vergütung von Leistungen für Personen, die teilweise zu Hause und teilweise in einem Heim/Spital leben. Inclusion Handicap hatte sich bereits im Vernehmlassungsverfahren dezidiert für eine progressivere Vergütung anhand von fünf statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen drei Stufen ausgesprochen. Ebenfalls hat die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen die Kommissionsmotion 26.4057 eingereicht. Diese beauftragt den Bundesrat, in der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) das Verfahren für den Einigungsversuch bei der Vergabe von medizinischen Gutachten näher zu regeln. Ziel ist es, mehr Klarheit im Einigungsverfahren zu schaffen sowie die Transparenz und die Beteiligungsrechte der versicherten Personen zu stärken. Die Motion stellt eine Alternative zur parlamentarischen Initiative Roduit 21.498 dar. Diese verlangt, dass sich die IV-Stelle und die versicherte Person bei monodisziplinären IV-Gutachten gemeinsam auf eine sachverständige Person einigen. Die Behandlung der Initiative wurde vorläufig sistiert und wird wieder aufgenommen, sobald die Räte über die Motion entschieden haben.