28.05.2026 - Invalidenversicherung

Neue IV-Statistik zeigt dringenden Handlungsbedarf

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Die am 26. Mai 2026 vom Bundesamt für Sozialversicherungen publizierte IV-Statistik macht deutlich, dass sich die Herausforderungen in der Invalidenversicherung (IV) nur mit wirkungsvollen Massnahmen lösen lassen. Bei den Ausgaben anzusetzen ist keine Option. Stattdessen ist dringend eine Zusatzfinanzierung gefordert.

2025 entrichtete die IV-Leistungen an 472'000 Personen aus. Den grössten Ausgabenteil bildeten dabei die Renten mit 5.99 Milliarden Franken. Nach einem positiven Betriebsergebnis im Vorjahr schloss die IV 2025 mit einem Minus von 0.21 Milliarden Franken ab. Der Anteil der IV-Rentenbeziehenden an der versicherten Bevölkerung stieg leicht an und lag bei 4.17%. Damit liegt er immer noch deutlich tiefer als vor zwanzig Jahren (5.28% im Jahr 2005). Unverändert bleibt mit 10.28 Milliarden die Schuld der IV gegenüber der AHV.

Zahl der Neurenten steigt

2025 betrug die Neurentenquote 4.08 ‰. Vor allem der Anteil der gesprochenen Renten aufgrund von psychischen Erkrankungen ist in den letzten fünf Jahren stark ange-stiegen. Psychische Erkrankungen sind nicht nur bei jungen Erwachsenen, sondern bei allen Altersgruppen (ausser bei den 60-64 - Jährigen) der dominierende Invaliditätsgrund. Ob jemand eine IV-Rente in Anspruch nimmt, hängt dabei weiterhin stark vom Alter ab. Während 2025 bei den unter 40-Jährigen weniger als 2.7% der Versicherten eine IV-Rente bezogen, betrug dieser Anteil kurz vor Erreichen des AHV-Alters knapp über 10%.

Plan und Zusatzfinanzierung gefordert

Die Schweiz braucht dringend einen Plan, wie den sich stetig verschlechternden Per-spektiven der IV begegnet werden kann. Bei den Ausgaben anzusetzen ist aus Sicht von Inclusion Handicap keine Option. Dass dem Anstieg bei den Neurenten von jun-gen Erwachsenen begegnet werden muss, ist zwar klar. Pauschale Sparmassnahmen, die den Druck auf psychisch belastete Menschen erhöhen, sind jedoch kontraproduktiv. Offen ist Inclusion Handicap jedoch für eine gezielte Weiterentwicklung des Instrumentariums der IV-Stellen, um Betroffene individueller auf ihrem Eingliederungsweg zu begleiten. Dazu gehört auch eine verbesserte und frühe medizinische Versorgung.
 

IV chronisch unterfinanziert

In den letzten Jahren wurde der Auftrag der IV kontinuierlich ausgeweitet, ohne die notwendige Finanzierung sicherzustellen. Dies hat zu einer chronischen Unterfinanzierung der IV geführt. Der IV-Fonds liegt heute bereits deutlich unter dem gesetzlichen Minimum von 50 Prozent einer Jahresausgabe. Es besteht ein strukturelles Defizit. Soll dieses Defizit angegangen werden, sind zwingend Zusatzeinnahmen notwendig. Dafür kommen vor allem verlässliche und langfristig tragfähige Finanzierungsquellen infrage – zum Beispiel eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge.