Versicherten Verdienst bei Ausbildungs- und Praxiseinsätzen sicherstellen
News
Inclusion Handicap fordert bei der Anpassung der Unfallversicherungsverordnung faire Regeln für die neuen Unfalltaggelder sowie eine längst überfällige Lösung für die ungenügende Absicherung von Personen in Ausbildungs- und Praxiseinsätzen.
Auch Arbeitnehmer:innen, die im Jugendalter einen Unfall erlitten haben und damals noch nicht unfallversichert waren, haben bei einem Rückfall oder bei Spätfolgen Anspruch auf ein Taggeld der Unfallversicherung. Das hat das Parlament mit der Annahme der Motion Darbellay 11.3811 und mit der Anpassung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) beschlossen. Aufgrund der notwendigen Konkretisierung auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat im Mai 2026 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) eröffnet. In seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf fordert Inclusion Handicap, dass für die neu eingeführten Unfalltaggelder beim Ende des Versicherungsschutzes die gleichen Regeln gelten wie für andere Taggelder der Unfallversicherung. Wie bereits im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung weist der Dachverband zudem auf einen längst bekannten Handlungsbedarf bei der Festlegung des versicherten Verdienstes von Werkstudierenden sowie von Personen in Schnupperlehren, Praktika und Volontariaten hin: Wer eine Weiterbildung absolviert, verfügt oft über einen verminderten Lohn und erhält bei einer unfallbedingten Invalidität eine entsprechend tiefe Rente. Obwohl das Bundesgericht die Problematik bereits in mehreren Urteilen festgehalten hat und dies auch schon von Mitgliedern des Parlaments adressiert wurde, beinhaltet der Verordnungsentwurf keinen Lösungsansatz. Immerhin empfiehlt der Bundesrat in seiner kürzlich publizierten Stellungnahme die Annahme der Motion von Nationalrat Ueli Schmezer 26.3808, welche das Problem erneut angehen möchte.