Wohnkosten-Zuschläge ab 2027, Betreuungsleistungen zu Hause ab 2028
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Im Rahmen der ELG- und ELV-Änderungen erhöht der Bundesrat die Abstufung der Pro-rata-Vergütung für Leistungen zu Hause von drei auf fünf Stufen.
In der Sommersession 2025 hat das Parlament Änderungen des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) verabschiedet und Leistungen für die Hilfe und Betreuung zu Hause eingeführt. Da auch Personen, die teilweise in einem Heim oder Spital und teilweise zu Hause leben, im Sinne einer Pro-rata-Vergütung Anspruch auf Leistungen für das betreute Wohnen haben, musste der Bundesrat die Ergänzungsleistungsverordnung (ELV) anpassen. Die Pro-rata-Vergütung richtet sich nun nach der Anzahl Tage, die eine Person zu Hause verbringt und erfolgt stufenweise. Inclusion Handicap hatte sich im Vernehmlassungsverfahren dezidiert für eine Ausweitung der ursprünglich vorgesehenen drei auf insgesamt fünf Stufen eingesetzt, damit längere Wohnzeiten zu Hause angemessener berücksichtigt werden. Dieser Einsatz zeigte Wirkung: Der Bundesrat hat die Forderung in die ELV aufgenommen und diese zusammen mit den gesetzlichen Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause auf den 1. Januar 2028 in Kraft gesetzt.
Bereits auf den 1. Januar 2027 treten weitere vom Parlament in der Sommersession 2025 beschlossene Änderungen des ELG in Kraft. So insbesondere die Zuschläge bei den Wohnkosten für Personen mit einer Nachtassistenz und für den Fall, dass mehrere Personen mit Rollstuhl im selben Haushalt wohnen. Damit wird den konkreten Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen besser Rechnung getragen und längeres selbstbestimmtes Wohnen zu Hause erleichtert.