Wichtige Gesetze für Ihre Rechte

Die Bundes·verfassung und Gesetze schützen in der Schweiz
die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Schweiz hat zudem die UNO-BRK unterschrieben.
UNO-BRK ist die Abkürzung für: Behinderten·rechts·konvention der UNO.
Aber: Die Schweiz muss noch mehr tun.
Die Verfassung und die Gesetze sind zu wenig.
Sie sichern keine gleich·berechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung.
Gleich·berechtigt bedeutet:
Alle Menschen haben die gleichen Rechte und die gleichen Chancen.
Deshalb gibt es die Inklusions-Initiative.

Das sind Ihre Gleichstellungs·rechte

Unser Ziel ist Gleich·stellung.
Gleichstellung bedeutet:
Alle Menschen sind vor Gesetz gleich.
Alle Menschen haben per Gesetz die gleichen Rechte.
Und alle Menschen haben überall die gleichen Chancen.
Dazu braucht es gute Unterstützungs·angebote.
Diese Gesetze sichern das Recht auf Gleich·stellung:

  • die Bundes·verfassung
  • das Behinderten·gleichstellungs·gesetz oder kurz: BehiG.
  • die UNO-BR

Die Kantone haben zusätzliche Gesetze.
Auch die kantonalen Gesetze fördern die Gleich·stellung.

Die Bundesverfassung ist das höchste Gesetz in der Schweiz.
Sie regelt die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz.
Dazu gehört das Diskriminierungs·verbot.
Das bedeutet:
Niemand darf eine andere Person anders oder schlechter behandeln.
Zum Beispiel wegen des Geschlechts oder des Alters.
Oder wegen der Herkunft oder der Sprache.
Oder wegen einer Behinderung.

Die Schweiz muss per Gesetz Nachteile für Menschen mit Behinderungen aufheben.

Hier finden Sie die Bundes·verfassung:
Bundesverfassung
Die Bundesverfassung ist nicht in Leichter Sprache.

Das Behinderten·gleichstellungs·gesetz gilt seit 2004.
Die Abkürzung ist: BehiG.
Das BehiG will Nachteile für Menschen mit Behinderungen

  • verhindern,
  • kleiner machen oder
  • aufheben.

Menschen mit Behinderungen sollen einfacher am Leben der Gesellschaft teilhaben.
Das BehiG fordert zum Beispiel den Zugang ohne Barrieren

  • zu Gebäuden.
  • zum öffentlichen Verkehr.

Oder kurz: zum ÖV.

  • zu Arbeit.
  • zu Dienstleistungen.

Betroffene können mit dem BehiG ihre Rechte einfordern.
Zum Beispiel das Recht, dass niemand mich diskriminiert.

Hier finden Sie das BehiG
Behindertengleichstellungsgesetz
Das BehiG ist nicht in Leichter Sprache.

Bis jetzt haben erst wenige Kantone ein kantonales BehiG.
Zum Beispiel

  • Basel Stadt
  • Basel-Landschaft
  • Wallis
  • Neuenburg

Die Schweiz hat 2014 die UNO-BRK unterschrieben.
UNO-BRK ist die Abkürzung für:
Behinderten·rechts·konvention der UNO.
Die UNO-BRK ist eine Vereinbarung über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Eine Vereinbarung ist wie ein Vertrag.

Die Schweiz muss die Rechte von Menschen mit Behinderungen
schützen und umsetzen.
Die Schweiz muss Inklusion und Barrierefreiheit in allen Lebens·bereichen fördern.
Damit Menschen mit Behinderungen überall dazu·gehören und mitmachen können.

Hier finden Sie die

Die Inklusions-Initiative und der Gegen·vorschlag kurz erklärt

Viele Menschen mit und ohne Behinderungen haben Unterschriften
für die Inklusions-Initiative gesammelt.
Wir haben es geschafft!
Am Ende waren 108 000 Unterschriften gültig.
Wir haben die Inklusions-Initiative im September 2024 eingereicht.

Der Bundesrat hat Nein gesagt zur Inklusions-Initiative.
Er findet aber das Ziel der Initiative gut.
Deshalb hat der Bundesrat einen Gegen·vorschlag gemacht.
Das bedeutet:
Er schlägt anstatt die Initiative etwas anderes vor.
Der Bundesrat will ein neues Inklusions-Gesetz machen.

Wir sagen:
Ein neues Inklusions-Gesetz ist gut.
Das Gesetz geht aber zu wenig weit.
Das Gesetz bringt noch nicht die volle Gleich·stellung.
Deshalb braucht es die Inklusions-Initiative immer noch.

© Monique Wittwer
108 000 Unterschriften: Die Inklusions-Initiative wurde am 5. September 2024 eingereicht.

Das sind Ihre Sozial·versicherungs·rechte

Vielleicht hat jemand einen Unfall.
Oder er ist für lange Zeit krank.
Dann kann die Person nicht mehr arbeiten.
Sie verdient kein Geld mehr.

In der Schweiz helfen dann Sozial·versicherungen.
Zum Beispiel die Invaliden·versicherung.
Die Abkürzung dafür ist: IV.

Sie haben das Recht auf Sozial·versicherungen.
Mehrere Gesetze schützen Ihr Recht.
Zwei wichtige Gesetze sind:

  • Bundesgesetz über die Invaliden·versicherung.
    Die Abkürzung ist: IVG
  • Bundesgesetz über Ergänzungs·leistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden·versicherung.
    Die Abkürzung ist ELG.

Das Ziel der IV ist:
Menschen erhalten eine Rente,
wenn sie nicht mehr oder nur wenig arbeiten können.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit oder wegen eines Unfalls.
Das Gesetz zur IV regelt zum Beispiel,

  • wer eine IV-Rente bekommt.
  • wie viel Rente man bekommt.
  • ab wann man eine IV-Rente bekommt.
  • welche Unterstützung man bekommt,
    damit man wieder arbeiten kann.

Hier finden Sie die Gesetze zur IV:

Vielleicht bekommt eine Person eine IV-Rente oder eine AHV-Rente.
Trotzdem reicht das Geld nicht zum Leben.
Dann bekommt die Person EL.
EL ist die Abkürzung für: Ergänzungs·leistungen.

Das Gesetz über die EL regelt zum Beispiel,

  • wer EL bekommt.
  • wie viel EL man bekommt.
  • ab wann man EL bekommt.

Hier finden Sie die Gesetze zu den EL:

Wollen Sie sich einsetzen?
Für die Rechte von Menschen mit Behinderungen?
Und für eine inklusive Gesellschaft?
Dann melden Sie sich für unseren Newsletter an.
Unser Newsletter informiert Sie regelmässig über Neues.
Zum Beispiel über politische Aktionen oder Initiativen.

So setzen Sie Ihre Rechte durch

Sie leben mit einer Behinderung.
Sie können in der Schweiz Ihre Rechte aktiv fordern.
Machen Sie sich stark für Ihre Rechte.
So setzen Sie Ihre Rechte durch:

Wir von Inclusion Handicap bieten Beratungen.
Die Beratungen sind gratis oder kosten nur wenig Geld.
Auch unsere Mitglieder bieten Rechts·beratung.
Die Beratungen sind zum Beispiel für Fragen zu

  • Sozial·versicherungen wie zum Beispiel die IV oder EL.
  • Gleich·stellung
  • Diskriminierung.

Mehr Informationen zur Rechtsberatung von Inclusion Handicap

Vielleicht hat jemand Ihre Rechte verletzt.
Dann helfen Ihnen Anwältinnen und Anwälte.
Eine Anwältin, ein Anwalt kennt sich gut mit den Gesetzen aus.
Sie unterstützen Sie.
Auch Organisationen sind für Sie da.
Und wir von Inclusion Handicap haben ein Projekt.
Das Projekt heisst: we claim.

Mehr Informationen auf we-claim.ch

Unser Tipp:
Lernen Sie Ihre Rechte kennen.
Es gibt Weiterbildungen, Kurse und Tagungen.
Zum Beispiel die Aktionstage Behinderten·rechte.

Zur Website der Nationalen Aktionstage Behindertenrechte

Sie sind Expertin oder Experte in eigener Sache.
Es ist wichtig, dass mehr Menschen die Anliegen
und die Rechte von Menschen mit Behinderungen kennen.
Reden Sie über Ihre Erfahrungen und Ihre Rechte.
Oder schreiben Sie darüber.
Zum Beispiel einen Blog-Text im Internet.
Sie können sich auch als Reporter:in ohne Barrieren einsetzen.

Zur Website von Reporter:innen ohne Barrieren

Es gibt Selbsthilfe·gruppen und Netzwerke.
Dort können Sie mit anderen Menschen über Ihre Erfahrungen reden.
Sie können sich gemeinsam mit anderen für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Es gibt zum Beispiel den Fachkurs Selbstvertretung von Sensability.
Sensability ist ein Verein.
Der Verein setzt sich ein für Inklusion.

Zur Website von Sensability

Setzen Sie sich aktiv ein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Nehmen Sie zum Beispiel an Aktionen teil.
Oder machen Sie mit in der Politik.
Zum Beispiel in einer Partei oder in einem politischen Verein.
Es gibt zum Beispiel den Verein für eine inklusive Schweiz.
Der Verein hat die Inklusions-Initiative gemacht.

Zur Website der Inklusions-Initiative

Informationen und Beratungen

Haben Sie Fragen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen?
Suchen Sie ein inklusives Angebot?
Möchten Sie mehr wissen über Sozial·versicherungen?
Hier finden Sie mehrere Links.
Die Links führen zu verschiedenen Websites.
Auf den Websites finden Sie mehr Informationen und Tipps.
Und Sie finden Fachpersonen, die Sie beraten.