News
10.12.2025 - Ergänzungsleistungen
BSV-Studie: Verbesserungsbedarf bei Information und Unterstützung zu Ergänzungsleistungen
Menschen, die mit ihrer AHV- oder IV-Rente ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Die Kantone sind verpflichtet, über die EL zu informieren, damit potenzielle Berechtigte ihre Rechte kennen und sich administrativ zurechtfinden. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigt, dass die Kantone grundsätzlich über die EL informieren und Unterstützungsangebote wie persönliche Beratungen fast überall genutzt werden. Jedoch bestehen zwischen den Kantonen grosse Unterschiede. Die Studie nennt mehrere praktische Verbesserungsmöglichkeiten: Informationsmaterial soll vermehrt in leichter Sprache erstellt, Partnerschaften mit relevanten Institutionen gestärkt, zentrale Anlaufstellen aufgebaut und die Information der Bevölkerung proaktiver gestaltet werden. Auch bei der administrativen Unterstützung der EL-Berechtigten gibt es Optimierungspotenzial – etwa durch Checklisten, Online-Anträge mit Hilfestellungen, stärker personalisierte Angebote und Beratungen sowie eine bessere Bekanntmachung bereits vorhandener Instrumente. Inclusion Handicap erwartet, dass die Kantone diese Verbesserungsvorschläge ernst nehmen und deren Umsetzung vorantreiben.
08.12.2025 - Erwachsenenschutzrecht
Bundesrat will umfassende Beistandschaft abschaffen
Wer unter umfassender Beistandschaft steht, darf seine Rechte nicht selbst ausüben. Stattdessen entscheidet eine Beiständin oder ein Beistand in fast allen Lebensbereichen. Betroffene verlieren dadurch auch ihre politischen Rechte. Der Bundesrat möchte diesen schweren Eingriff in die Rechte von Menschen mit Behinderungen nun abschaffen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2026 einen passenden Revisionsvorschlag des Erwachsenenschutzrechts auszuarbeiten. Bereits 2022 hatte der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Schweiz dazu aufgefordert. Inclusion Handicap begrüsst diesen wichtigen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung. Die Schweiz kommt damit ihren Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) nach. Weitere Anpassungen werden rasch nötig sein, damit die Schweizer Rechtsordnung Artikel 12 der UNO-BRK entspricht. Dieser verbietet es, Menschen wegen einer Behinderung die Rechts- oder Handlungsfähigkeit zu entziehen und verlangt ein System der unterstützten Entscheidungsfindung – also Entscheidungen nach dem Willen und den Präferenzen der betroffenen Person.
02.12.2025 - Einigungsverfahren bei monodisziplinären Gutachten
Nationalrat bestätigt Notwendigkeit von echten Einigungsverfahren
Der Nationalrat hat sich gestern mit 121 zu 62 Stimmen für die Einführung eines echten Einigungsverfahrens ausgesprochen. Dieses sieht bei der Vergabe von monodisziplinären Gutachten vor, dass sich die IV-Stelle und die versicherte Person auf eine:n Sachverständige:n einigen müssen. Gelingt dies nicht, sollen beide Parteien je eine:n Sachverständige:n für ein gemeinsames, konsensbasiertes Gutachten bestimmen. Die parlamentarische Initiative 21.498 von Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit geht mit langjährigen Forderungen von Inclusion Handicap einher. Der Dachverband zählt darauf, dass auch der Ständerat die Chance nutzen wird, eine Partizipation der Versicherten von Anfang an zu ermöglichen und das Vertrauen in ein faires IV-Abklärungsverfahren zu stärken.
01.12.2025 - Kantonale Abstimmungen in Waadt und Zug vom 30. November 2025
Zug folgt dem Schweizer Trend und der Behindertenrechtskonvention – Waadt begibt sich ins Abseits
Der Kanton Waadt stellt sich mit seinem Abstimmungsentscheid klar gegen die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention – und das ausgerechnet dort, wo schweizweit am meisten Menschen unter umfassender Beistandschaft leben. Ihnen bleibt das Stimmrecht weiterhin verwehrt. Zug hingegen bestätigt mit der Abschaffung des Ausschlusses den nationalen Trend hin zu mehr politischer Inklusion. Inclusion Handicap fordert, dass Bund und Kantone den Stimmrechtsausschluss vollständig aufheben und allen Menschen mit Behinderungen ihre politische Rechte garantieren.
27.11.2025 - Annonce de poste Département Assurances sociales
Recherché : juriste (40–60 %) pour un remplacement de congé maternité
Pour celles et ceux qui souhaitent assumer des responsabilités juridiques tout en apportant un soutien concret à des personnes en situation de handicap, voici une opportunité intéressante : un-e juriste (40–60 %) est recherché·e à Berne pour un remplacement de congé maternité de mars à juillet 2026. Des connaissances solides en assurances sociales, d’excellentes compétences en français, ainsi que de bonnes connaissances en allemand pour les échanges professionnels, sont requises. La capacité à expliquer clairement des questions complexes est également essentielle. Le poste offre une activité variée, proche de la pratique et avec une grande autonomie.
21.11.2025 - Stimmrecht von Menschen mit Behinderungen
Waadt und Zug: Menschen ohne politische Rechte zählen auf das kantonale Stimmvolk
Am 30. November 2025 stimmt die Bevölkerung in den Kantonen Waadt und Zug über das Stimmrecht von Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung ab. Das Bundesparlament hat kürzlich eine Motion angenommen, die fordert, dass der diskriminierende Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen aus der Bundesverfassung gestrichen wird. Die Schweizer Behindertenverbände und die rund 16'000 Menschen ohne Stimmrecht in der Schweiz zählen darauf, dass die Kantone den national eingeschlagenen Weg weitergehen.
Medienmitteilung
12.11.2025 - Stellenanzeige
Gesucht: Generalsekretär:in (80-100%)
Zur Verstärkung der Geschäftsstelle suchen wir eine engagierte und strukturierte Persönlichkeit als Generalsekretär:in. In dieser Position sind Sie die zentrale Drehscheibe zwischen den strategischen Gremien, der Geschäftsstelle und den Mitgliedsorganisationen und leiten ein administrativ arbeitendes Team. Denken Sie vernetzt, erkennen Zusammenhänge schnell und behalten stets das Gesamtbild im Blick? Dann bewerben Sie sich jetzt für diese vielseitige und sinnstiftende Herausforderung.
Zum Stellenbeschrieb
03.11.2025 - Recht auf inklusive Schule
UNO-Kinderrechtsausschuss überprüft Platzierung in Sonderschule
Im Fall eines 10-jährigen Mädchens, das in die Sonderschule versetzt werden soll, schaut nun der UNO-Kinderrechtsausschuss genauer hin. Nachdem das Bundesgericht die Beschwerde des Mädchens abgewiesen hatte, will der Ausschuss die Einhaltung ihrer Kinderrechte überprüfen. Der Ausschuss hat zudem angeordnet, dass das Schulkind während der Überprüfung weiterhin die Regelklasse besuchen kann. Die Praxis der schulischen Separation von Kindern mit Behinderungen in der Schweiz wird damit auf den Prüfstand gestellt.
Medienmitteilung
16.10.2025 - Vernehmlassungsantwort Gegenvorschlag Inklusions-Initiative
Grundlegende Überarbeitung von Inklusionsgesetz gefordert
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative bleibt weit hinter den berechtigten Erwartungen der 1.9 Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. Er liefert keinen Plan für eine inklusive Schweiz und bleibt insgesamt ambitionslos. Zudem werden rund drei Viertel der Betroffenen vom Gesetz ausgeschlossen. Ohne klare Verbesserungen ist der Gegenvorschlag keine valable Antwort auf die Inklusions-Initiative. Inclusion Handicap fordert eine grundlegende Korrektur.
13.10.2025 - Intensive Frühförderung bei Autismus
Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autimus-Spektrum-Störungen (IFIAV)
Nachdem das Parlament die finanzielle Beteiligung der IV an der intensiven Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen beschlossen hat, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet (Verordnung über die intensive Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen, IFIAV). Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme läuft bis 16. Oktober 2025. Inclusion Handicap begrüsst die gesetzliche Verankerung eines spezialisierten, intensiven Frühförderangebots für Kinder im Autismus-Spektrum, stellt dies doch einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabe für betroffene Kinder dar. Der Dachverband hat am 3. Oktober 2025 eine Stellungnahme eingereicht und sich zu den aus seiner Sicht notwendigen Anpassungen geäussert. Zudem erachtet er es als zentral, dass betroffene Kinder in allen Kantonen und Regionen der Schweiz Zugang zu diesem Angebot erhalten.
Stellungnahme Inclusion Handicap vom 3. Oktober 2025
29.09.2025 - Abstimmung vom 28.09.2025
Ja zur e-ID – Barrierefreiheit ist bei Umsetzung Pflicht
Das Ja zur e-ID bringt die Schweiz bei der digitalen Inklusion einen wichtigen Schritt voran. Die e-ID schafft die Grundlage für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum und darüber hinaus. Sie baut Barrieren beim Zugang zu Behörden und Ämtern ab und legt die Basis für weitere Schritte auf dem Weg zu mehr politischer Inklusion. Zwingende Voraussetzung für die Nutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen ist die Barrierefreiheit des ganzen Systems rund um die e-ID. Im neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis sind die dafür notwendigen Vorschriften bereits enthalten. Diese gesetzlichen Bestimmungen und damit auch die geltenden Standards zur Barrierefreiheit müssen bei der Umsetzung jederzeit eingehalten werden. Für Inclusion Handicap ist klar, dass die Freigabe bzw. Lancierung aller Anwendungen und Portale erst erfolgen darf, wenn die Barrierefreiheit überprüft und bestätigt worden ist. Ebenso ist sicherzustellen, dass bei jeder Anpassung und jedem Update die Barrierefreiheit erneut geprüft wird.
25.09.2025 - Invalidenversicherung (IV)
Bundesrat muss nachhaltige Existenzsicherung in der IV prüfen
Der Nationalrat hat am 24.09.2025 ein Postulat von Christian Lohr (Mitte/TG) an den Bundesrat überwiesen. Mit dem Postulat soll geprüft werden, wie die Existenz von Menschen mit einer IV-Rente nachhaltiger gesichert werden kann – sei dies über die IV, die Ergänzungsleistungen (EL) oder über andere Massnahmen. Für Inclusion Handicap besteht dringender Handlungsbedarf. Mehr als die Hälfte der Menschen mit einer IV-Rente bezieht EL. Die Sicherung der finanziellen Existenz darf für Menschen mit Behinderungen nicht zu einer zusätzlichen Belastung werden.
Zum Postulat 25.3534
25.09.2025 - Finanzen der Invalidenversicherung (IV)
Ständerat riskiert IV-Leistungskahlschlag
Der Ständerat riskiert mit der heute angenommenen Motion 25.3713 einen massiven Kahlschlag bei Leistungen der IV. Die Motion fordert, dass die rund 10 Milliarden Franken Schulden der IV bei der AHV überwiegend durch Einsparungen auf der Ausgabenseite getilgt werden. Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der IV sind zwar angezeigt, einseitig bei den Leistungen anzusetzen ist jedoch unrealistisch und nicht zielführend. Zudem will der Bundesrat die Frage der IV-Entschuldung bereits im Rahmen der nächsten IV-Revision angehen. Der Nationalrat ist dringend aufgefordert, diesen Entscheid des Ständerats zu korrigieren.
Medienmitteilung
18.09.2025 - Invalidenversicherung (IV)
Parlament beseitigt negative Anreize bei beruflicher Wiedereingliederung
Der Ständerat hat heute den Punkt drei der Motion 24.4618 von Benjamin Roduit (Mitte/VS) einstimmig angenommen und schafft damit Fehlanreize bei der beruflichen Wiedereingliederung ab (die Punkte eins und zwei wurden vom Motionär zurückgezogen). Personen mit IV-Rente, die wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen oder diese ausweiten wollen, erhalten heute bei einem Rückfall innerhalb einer dreijährigen Schutzfrist zwar die ursprüngliche Rente wieder ausbezahlt. Im jetzigen System erfolgt in einem solchen Fall jedoch unmittelbar eine generelle IV-Rentenüberprüfung. Dadurch besteht die Gefahr, dass Menschen nach einem Rückfall ohne Job und je nach Ergebnis der Neuüberprüfung ohne Rente dastehen. Der Bundesrat wird nun beauftragt, das Invalidenversicherungsgesetz so zu ändern, dass die Überprüfung des Invaliditätsgrads frühestens drei Jahre nach einer Wiedereingliederung vorgenommen werden kann. Inclusion Handicap nimmt diesen Entscheid, der Menschen mit Behinderungen besser vor einem plötzlichen Verlust ihrer Existenzgrundlage schützt, erfreut zur Kenntnis.
15.09.2025 - Stimmrecht von Menschen mit Behinderungen
Politische Rechte: Parlament fordert Verfassungsänderung
Nach dem Nationalrat fordert auch der Ständerat, den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen aus der Verfassung zu streichen. Das Ziel gleicher politischer Rechte für alle – eine wichtige Forderung der Behindertensession 2023 – rückt damit einen Schritt näher. Nun entscheidet das Volk. Inclusion Handicap zählt darauf, dass die Bevölkerung diese bedeutende Lücke in der Schweizer Demokratie schliesst.
Medienmitteilung
11.09.2025 - Kita-Vorlage
Mehr Betreuungsplätze, aber keine weiteren Betreuungszulagen
Der Ständerat hat heute den Programmvereinbarungen der Kita-Vorlage 21.403 zugestimmt. Dadurch kann der Bund die Kantone gezielt beim Aufbau von Betreuungsplätzen unterstützen. Insbesondere für Kinder mit Behinderungen, die vielerorts noch gar keinen Zugang zu familienergänzender Betreuung haben, ist das eine deutliche Verbesserung. Im Gegensatz zum Nationalrat sieht der Ständerat jedoch keine Erhöhung der Betreuungszulagen bis zum maximal dreifachen Betrag vor. Damit verpasst er die Chance, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die frühe Teilhabe von Kindern mit Behinderungen zu fördern. Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
Zur Kita-Vorlage 21.403 auf Curia Vista
11.09.2025 - Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Ständerat schliesst Rechtslücke in der Unfallversicherung
Der Ständerat hat heute als Zweitrat eine Anpassung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) beschlossen. Künftig soll bei Rückfällen und Spätfolgen eines Unfalls, der nicht durch das UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Lebensjahrs ereignet hatte, ein Anspruch auf Taggelder bestehen. Für Inclusion Handicap ein erfreulicher Entscheid, auch wenn der Dachverband in seiner Vernehmlassungsantwort nicht nur einen Anspruch auf Unfalltaggelder, sondern auch auf weitergehende UVG-Leistungen gefordert hatte. Das Geschäft kommt nun in die Schlussabstimmung.
Zum Geschäft BR 24.056 auf Curia Vista
08.09.2025 - Offener Brief an den Bundesrat
Keine «IV-Rente light» auf Kosten junger Erwachsener
Der Bundesrat muss als Reaktion auf die verschlechterten Finanzperspektiven der Invalidenversicherung (IV) Lösungen finden. Als Teil eines möglichen Sparpakets geraten auch junge Erwachsene mit psychischen Behinderungen in den Fokus. Weil bei ihnen die Neurentenquote stark angestiegen ist, zieht der Bundesrat in Erwägung, ihren Rentenanspruch deutlich einzugrenzen. Die Sparmassnahmen hätten für viele junge Menschen im heutigen IV-System jedoch drastische Folgen. Inclusion Handicap fordert vom Bundesrat in einem offenen Brief neue Perspektiven und mehr Inklusion in der IV. Ein weiterer Leistungsabbau auf Kosten junger Erwachsener liegt nicht drin.
Medienmitteilung
21.08.2025 - Invalidenversicherung (IV)
IV-Finanzperspektiven: Jetzt braucht es eine Zusatzfinanzierung
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat gestern die aktualisierten Finanzperspektiven der IV präsentiert. Gemäss den neusten Zahlen verschlechtert sich die finanzielle Lage der IV in den nächsten Jahren weiter: Rund drei Prozent der jährlichen Ausgaben können nicht mit den Einnahmen gedeckt werden – dies trotz massiven Leistungskürzungen in den letzten zwanzig Jahren. Klar ist: Weitere Sparmassnahmen auf Kosten der Betroffenen liegen nicht drin – bereits heute ist rund die Hälfte der Anspruchsberechtigten auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Was es stattdessen braucht, ist eine Zusatzfinanzierung. Der Bund zieht eine solche im Rahmen der nächsten IV-Revision bereits in Erwägung. Zudem müssen die heute viel zu hohen Schuldzinssätze der IV gesenkt werden. Klar ist ebenfalls, dass dem Anstieg bei den Neurenten, insbesondere bei Personen unter 30 Jahren begegnet werden muss. Die Abschaffung von Renten an Personen unter 30 Jahren wie kürzlich gefordert, wäre nicht zielführend. Ohne gesicherten Lebensunterhalt wird nur weiterer, die Gesundheit schädigender Druck ausgeübt. Stattdessen sollten das bereits bestehende Instrument der Fallführung stärker genutzt und junge Erwachsene bei der beruflichen Eingliederung besser und länger unterstützt werden.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
20.08.2025 - Politische Rechte von Menschen mit Behinderungen
Auch SPK-S für Aufhebung von Stimmrechtsausschluss
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) stellt die Weichen für die umfassende politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie der bereits vom Nationalrat angenommenen Motion 24.4266 zugestimmt.
Zum ausführlichen Newstext
18.08.2025 - Ja zur E-ID
Mit der E-ID Selbstbestimmung und Teilhabe fördern
Die elektronische Identität (E-ID) schafft die Basis für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum und darüber hinaus. Barrieren beim Zugang zu Behörden und Ämtern werden damit abgebaut und die Basis für weitere Schritte auf dem Weg zu mehr politischer Inklusion gelegt. Inclusion Handicap empfiehlt deshalb das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis BGEID bei der Volksabstimmung am 28. September 2025 zur Annahme.
Zur Medienmitteilung
10.07.2025 - Standbericht Barrierefreiheit im ÖV
Weitere Verzögerung bei BehiG-Umsetzung im ÖV
Das Bundesamt für Verkehr BAV hat gestern den jährlich erscheinenden Standbericht zur Umsetzung der BehiG-Vorgaben an Bahnhöfen publiziert. Die erschreckende Erkenntnis: Die Behebung des gesetzeswidrigen Zustands zögert sich nicht nur weiter hinaus – die Umsetzung verlangsamt sich sogar.
Zum ausführlichen Newstext
03.07.2025 - Delegiertenversammlung 2025
Delegierte fordern mehr Mut von Bundesrat und Parlament
Die Delegierten von Inclusion Handicap richteten sich an der heutigen Delegiertenversammlung mit einer Resolution für eine mutigere und weitsichtige Behindertenpolitik an den Bundesrat und das Parlament. Die Delegiertenversammlung fand im Beisein von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider statt, die über den Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative informierte. Inclusion Handicap freut sich, ein neues Vorstandsmitglied und eine neue Mitgliederorganisation willkommen zu heissen.
Zur Medienmitteilung
26.06.2025 - Intensive Frühintervention bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen
Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen zur intensiven Frühintervention
Nachdem das Parlament mit einer Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes die finanzielle Beteiligung der IV an der intensiven Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen beschlossen hat, hat der Bundesrat gestern die Ausführungsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt die Modalitäten der IFI, die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer IFI, die Modalitäten der Beteiligung der IV an der Übernahme ihrer Kosten sowie die Datenerhebung und -weitergabe zu Statistik- und Aufsichtszwecken. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 16. Oktober 2025.
Zur Medienmitteilung des BSV
25.06.2025 - Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative
Bundesrat liefert keinen Plan für eine inklusive Schweiz
Der Bundesrat enttäuscht bei der Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung in der Schweiz. Sein heute präsentierter indirekter Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative bleibt unkonkret und liefert bei Weitem nicht den dringend geforderten Plan für eine inklusive Schweiz. Zudem stützt sich der Bundesrat auf einen viel zu engen Behinderungsbegriff, der rund drei Viertel der Menschen mit Behinderungen nicht erfasst. Soll diese Vorlage eine geeignete Antwort auf die Inklusions-Initiative sein, braucht es im nun beginnenden Vernehmlassungsverfahren eine grundlegende Korrektur.
Medienmitteilung
20.06.2025 - Nächste IV-Revision
Mehr Eingliederungsmassnahmen und Zusatzfinanzierung für die IV
Der Bundesrat hat heute die Grundlagen für die nächste IV-Revision präsentiert. Im Fokus stehen die Senkung der Neurentenquote bei jungen Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen und eine mögliche Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV), um der prekären Situation der IV-Finanzen zu begegnen. Inclusion Handicap begrüsst, dass junge Erwachsene stärker begleitet werden sollen. Zudem ist es klar, dass die heute unterfinanzierte IV eine Zusatzfinanzierung benötigt. Umso mehr, wenn die Schulden bei der AHV abbezahlt werden sollen. Zusätzlicher Druck auf junge Menschen durch eine unzureichende Finanzierung des Lebensunterhalts ist hingegen kontraproduktiv und muss vermieden werden.
Zum ausführlichen Newstext
19.06.2025 - Invalidenversicherung (IV)
Brief an Bundesrat für wirksame Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
In einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat fordern Inclusion Handicap und die Organisationen Procap, Pro Juventute, Pro Mente Sana, Pro Infirmis, Pro Familia und FSP: Die Invalidenversicherung (IV) muss junge Menschen mit psychischen Problemen wirksam unterstützen – durch stärkere Prävention, verbesserte Versorgung und nachhaltige Eingliederung. Junge Menschen mit psychischen Problemen brauchen eine Perspektive, keine neuen Hürden. Die Organisationen stellen sich klar gegen die zuletzt medial diskutierten Vorschläge wie ein Mindestalter für IV-Renten von 30 Jahren oder befristete Rentenleistungen. Diese Massnahmen würden den Druck auf Betroffene erhöhen, ohne die Situation nachhaltig zu verbessern. Im Gegenteil: sie fördern Verschuldung, Sozialhilfeabhängigkeit und Perspektivlosigkeit. Was es dagegen braucht, ist die Stärkung von Prävention und Eingliederungsmassnahmen sowie ein nachhaltiges und auch bereichsübergreifendes Vorgehen im Hinblick auf die nächste IV-Revision.
Zum vollständigen Brief an den Bundesrat
16.06.2025 - Unsichtbare Behinderungen im öffentlichen Verkehr
Sonnenblumen ziehen im ÖV ein
Ab dem 16. Juni 2025 führt die SBB mit der Unterstützung von 15 Behindertenorganisationen das Schlüsselband mit Sonnenblumenmotiv im Grossraum Zürich und Genf ein. Das Band steht für mehr Verständnis für Menschen mit unsichtbaren Behinderungen, wie ADHS, Autismus und psychische Erkrankungen. Betroffene zeigen damit freiwillig und situativ, dass sie eine unsichtbare Behinderung haben. Zudem signalisiert es den SBB Mitarbeiter:innen und den Mitreisenden, dass möglicherweise zusätzliche Hilfe oder mehr Zeit benötigt wird. Das Sunflower Lanyard ist in folgenden 16 ausgewählten SBB Reisezentren kostenlos erhältlich:
Region Zürich: Zürich HB Infopoint, Zürich-Oerlikon, -Stadelhofen, -Enge und -Altstetten, Winterthur, Bülach, Uster, Wetzikon, Rapperswil sowie Zug.
Region Genève: Genève Cornavin Infopoint, Genève Eaux-Vives, Lausanne, Morges und Nyon.
12.06.2025 - Inklusions-Initiative
Stiller Protest mit lautem Ruf für gleiche Rechte
Auf dem Bundesplatz haben sich heute unzählige Menschen mit und ohne Behinderungen versammelt, um in einem Schweigeprostest auf die fehlende Mitsprache in der Inklusionspolitik hinzuweisen. Im Manifest «Schlüssel zur Inklusion» haben sie ihre Forderungen festgehalten und dieses den Politiker:innen während der Sommersession übergeben. Unter den Parlamentarier:innen waren auch die drei Nationalräte Islam Alijaj, Philipp Kutter und Christian Lohr, die selber mit Behinderungen leben. Auch sie pochen auf ein klares Gesetz für echte Gleichstellung und Teilhabe. Noch im Juni wird der indirekte Gegenvorschlag zur Inklusion-Initiative erwartet. Dieser wird zeigen, ob der Bundesrat die Anliegen der Menschen mit Behinderungen endlich ernst nimmt. Die Politik hat es nun in der Hand, diese historische Chance zu nutzen und die Forderungen aus dem Manifest als Schlüssel für ein starkes Inklusionsgesetz umzusetzen. Bis dahin zählt jede einzelne Stimme – gemeinsam geben sie den Forderungen mehr Gewicht. Unterzeichnen auch Sie das Manifest online!
Zum Manifest
12.06.2025 - Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Parlament stärkt das betreute Wohnen für EL-Beziehende
Das Parlament hat heute die Differenzen im Ergänzungsleistungsgesetz zum betreuten Wohnen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen ausgeräumt. Insbesondere die Zuschläge bei den Wohnkosten für Personen mit einer Nachtassistenz und für den Fall, dass mehrere Personen mit Rollstuhl im selben Haushalt wohnen, stellen wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen dar. Inclusion Handicap blickt positiv auf die verabschiedeten Änderungen: Seine eingebrachten Forderungen wurden mehrheitlich umgesetzt.
Zur Medienmitteilung
04.06.2025 - Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Ständerat beschliesst Verbesserungen bei der Nachtassistenz und bei WG’s von Personen mit Rollstuhl
Auch der Ständerat will das betreute Wohnen von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen in den eigenen vier Wänden fördern. Er hat heute die Änderungen im Ergänzungsleistungsgesetz zur Hilfe und Betreuung zu Hause (Geschäft 24.070) beraten und ist bei den von Inclusion Handicap geforderten Verbesserungen für Personen mit einer Nachtassistenz und für Wohngemeinschaften von Personen mit Rollstuhl erfreulicherweise dem Nationalrat gefolgt. Zudem hat er sich dafür ausgesprochen, dass auch Personen, die teilweise in einer Institution und teilweise zu Hause leben, Leistungen für das betreute Wohnen in Anspruch nehmen können. Inclusion Handicap fordert den Nationalrat daher auf, sich in diesem Punkt dem Ständerat anzuschliessen. Diese sowie die restlichen Differenzen zwischen den beiden Kammern werden voraussichtlich in der kommenden Sessionswoche bereinigt.
Zum Geschäft 24.070 auf Curia Vista
04.06.2025 - Neubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden
Überprüfung mangelhafter IV-Entscheide wird möglich
Der Ständerat hat heute als Zweitrat die Schaffung einer Rechtsgrundlage beschlossen, aufgrund derer Betroffene künftig ihren IV-Leistungsanspruch neu prüfen lassen können. Er unterstreicht damit die auch von den Behindertenverbänden eingeforderte einwandfreie Qualität von IV-Gutachten.
03.06.2025 - Kostenübernahme von Gebärdesprach-Dolmetschleistungen
Grünes Licht für Regelungen von Gebärdensprach-Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen
Der Nationalrat folgt der kleinen Kammer und hat sich heute mit 122 zu 59 Stimmen ohne Enthaltungen deutlich für eine klare Regelung zur Übernahme von Gebärdesprach-Dolmetschkosten bei medizinischen Dienstleistungen ausgesprochen. Dadurch sollen die Verständigung von Patient:innen und Fachpersonal ermöglicht und vereinfacht sowie die medizinische Qualität und Patient:innensicherheit erhöht werden. Inclusion Handicap freut sich über diesen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiveren Gesundheitsversorgung.
03.06.2025 - Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Kennen Sie das Zentrum für Menschen mit Behinderungen?
Im Frühjahr 2024 wurde ein bedeutender Meilenstein im Einsatz für die Inklusion erreicht: Die Professur Schefer und Inclusion Handicap haben gemeinsam das Zentrum für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ZRMB) gegründet. Durch die geteilte Leitung von Caroline Hess-Klein und Markus Schefer sind im Kompetenzzentrum rechtswissenschaftliche Forschung und Praxis vereint. Unterstützt von einem Team in Basel und Bern treiben sie die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft und Gesetz voran. Das Magazin IUS Inhouse berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über das ZRMB. Das umfassende Portrait gibt Einblick in die vielseitige Arbeit und das unermüdliche Engagement.
Zum Artikel
26.05.2025 - SGK-N reicht Postulat ein
Existenz von Menschen mit IV-Rente muss nachhaltig gesichert werden
Die von den Behindertenverbänden geforderte 13. IV-Rente wäre ein geeignetes Mittel gewesen, um der Armutsgefährdung von Menschen mit einer IV-Rente entgegenzuwirken. Jedoch fanden sowohl die parlamentarische Initiative 24.424, mit der Forderung einer 13. IV-Rente, als auch die Motion 25.3014, mit der Forderung eines Zuschlags bei den Ergänzungsleistungen in der Höhe einer monatlichen Rentenzahlung, im Parlament keine Mehrheit. Deshalb besteht weiterhin dringlicher Bedarf nach einer nachhaltigen Lösung. Am Freitag, 23.05.2025, reichte nun die Sozialkommission des Nationalrats ein Postulat 25.3534 ein. Damit will sie den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zu prüfen, um die Existenz von Menschen mit einer IV-Rente nachhaltiger zu sichern. Dabei sind sowohl Ansätze über die IV als auch über die Ergänzungsleistungen oder weitere Massnahmen in Erwägung zu ziehen. Inclusion Handicap unterstützt dieses Postulat und fordert nach dem Ja zu einer 13. AHV-Rente weiterhin eine Angleichung der Leistungen von AHV- und IV-Rentner:innen.
Zum Postulat 25.3534 auf Curia Vista
26.05.2025 - Ausblick auf die 18. UNO-Vertragsstaatenkonferenz
Selbstbestimmte Teilhabe im Fokus der 18. COSP in New York
Bei der jährlich stattfindenden Vertragsstaatenkonferenz zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), «COSP18», in New York steht 2025 die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Zentrum. Inclusion Handicap nimmt auch in diesem Jahr wieder als NGO-Delegation teil und organisiert zum zweiten Mal in Folge eine Fachveranstaltung zu einem spezifischen Thema (sogenannter Side Event). Beim letztjährige Side Event zur strategischen Prozessführung wurde unter anderem das Projekt we claim einem internationalen Publikum vorgestellt. 2025 liegt der Fokus nun auf dem Thema «Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen» (Art. 13 BRK). Ziel ist es, durch den internationalen Dialog die Expertise zur Thematik zu stärken und langfristig zur Entwicklung einer breiteren Rechtsprechung der UNO-Ausschüsse im Bereich des Behindertengleichstellungsrechts beizutragen – und damit zur weltweiten Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Mehr zu COSP18
22.05.2025 - Invalidenversicherung (IV)
Nein zu einem IV-Mindestalter von 30 Jahren
Die Behindertenorganisationen lehnen die am 21.05.2025 von der IV-Stellen-Konferenz IVSK geforderte Altersuntergrenze von 30 Jahren für IV-Renten und die Befristung der Rente auf drei Jahre entschieden ab. Ein Mindestalter von 30 Jahren hätte für viele junge Menschen im heutigen IV-System drastische Folgen. Am Anspruch auf eine IV-Rente ab dem 18. Altersjahr ist festzuhalten. Der Rentenanspruch muss immer aufgrund der individuellen Verhältnisse beurteilt werden. Für die Behindertenorganisationen ist gleichzeitig aber klar: Bei jungen Menschen muss noch stärker auf die Integration fokussiert werden.
Zur Medienmitteilung
22.05.2025 - Offene Stelle in Abteilung Sozialversicherungen
Gesucht: Rechtsanwältin / Rechtsanwalt 50%
Sind Sie auf der Suche nach einer spannenden Tätigkeit an der Schnittstelle von rechtlichen und politischen Fragestellungen? Inclusion Handicap sucht für die Rechtsberatungsstelle in Zürich oder Bern eine:n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zu einem Pensum von 50%. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Zur Stellenanzeige
22.05.2025 - IV-Statistik 2024
Trends in IV-Statistik setzen sich fort
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die jährlich erscheinende IV-Statistik publiziert: 2024 entrichtete die Invalidenversicherung (IV) Leistungen an 461 000 Personen. Grösster Ausgabenteil bildeten dabei weiterhin die Renten (54%). Der Anteil der IV-Rentenbeziehenden an der versicherten Bevölkerung liegt seit 2018 konstant bei 4,0%. 2005 betrug der Anteil noch 5,3%. Die Neurentenquote liegt bei 3,7 % und ist somit im Vergleich zum Vorjahr stabil. Der Anteil der Rentenbeziehenden mit einer psychischen Beeinträchtigung steigt kontinuierlich an. Aufgrund eines Anlageergebnisses von 0,25 Milliarden resultierte im Total mit 0,23 Milliarden Franken erneut ein positives Betriebsergebnis.
Mehr Informationen auf der Website des BSV
07.05.2025 - Berufliche Wiedereingliederung
Nationalrat will Fehlanreize bei der beruflichen Wiedereingliederung abschaffen
Der Nationalrat will einen zentralen Fehlanreiz im heutigen IV-System beseitigen und die Chancen auf eine berufliche Eingliederung von Menschen mit einer IV-Rente erhöhen. An seiner heutigen Sitzung im Rahmen der Sondersession hat er die Motion 24.4618 von Benjamin Roduit (Mitte/VS) angenommen. Worum geht es? Personen mit einer IV-Rente, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten, erhalten heute bei einem Rückfall innerhalb einer dreijährigen Schutzfirst zwar die ursprüngliche Rente wieder ausbezahlt. Im jetzigen System erfolgt in einem solchen Fall jedoch unmittelbar eine generelle IV-Rentenüberprüfung. Dadurch besteht bei Menschen, welche die Selbsteingliederung wagen wollen, die Gefahr, bei einem Rückfall ohne Job und je nach Ergebnis der Neuüberprüfung ohne Rente (samt EL) dazustehen – ein Faktor, der die Wiedereingliederung stark bremst. Gemäss der Motion soll eine IV-Rentenüberprüfung erst nach Ablauf der dreijährigen Schutzfirst stattfinden. Dadurch können negative Beschäftigungsanreize beseitigt werden. Inclusion Handicap nimmt diesen Entscheid mit Freude zur Kenntnis und zählt darauf, dass der Ständerat die Fehlanreize bei der Wiedereingliederung ebenfalls abschaffen will.
Zur Medienmitteilung von Procap
05.05.2025 - Politische Rechte von Menschen mit Behinderungen
Nationalrat fordert Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen
Der Nationalrat will den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen aus der Verfassung streichen. In seiner heutigen Sitzung im Rahmen der Sondersession hat er die Motion seiner staatspolitischen Kommission angenommen, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen politischen Rechte gewähren will. Inclusion Handicap begrüsst diesen Entscheid und fordert, dass nun der Ständerat als Zweitrat die dringend notwendige Verfassungsänderung beschliesst.
Zur Medienmitteilung
17.04.2025 - Vernehmlassungsantwort zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt
Inclusion Handicap wehrt sich gegen Subventionskürzungen für Behindertenorganisationen
Die geplante Änderung des Subventionsgesetzes (SuG) im Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt könnte auch die nach Artikel 74 IVG und somit über den IV-Fonds finanzierten Mittel für Behindertenorganisationen betreffen. In seiner Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bundesrat einen neuen Abs. 2 von Art. 7 SuG vor. Gemäss diesem sollen Finanzhilfen in der Regel 50 Prozent der für die Auftragserfüllung notwendigen Betriebskosten nicht übersteigen. Eine starre Grenze gefährdet jedoch essenzielle Angebote wie Sozialberatung, betreutes Wohnen und Eingliederungshilfen. Inclusion Handicap lehnt die Änderung des SuG deshalb entschieden ab. Der Dachverband fordert in seiner Vernehmlassungsantwort eine Ausnahme für IV-Fonds-Finanzhilfen oder zumindest eine Gesamtsicht über alle zurzeit mit Finanzhilfen subventionierten 45 Organisationen (inkl. ihre Untervertragsnehmer) hinweg. Die Frist zur Einreichung einer Vernehmlassungsantwort läuft noch bis zum 5. Mai 2025.
Zur Vernehmlassungsantwort
14.04.2025 - 1. Säule der Existenzsicherung
13. IV-Rente: SGK-N prüft ein Kommissionspostulat
In der vergangenen Frühjahrssession hat sich der Ständerat gegen eine 13. Rente für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur IV entschieden und die Motion der SGK-S 25.3014 abgelehnt. Nach der verweigerten Zustimmung ihrer Schwesterkommission zog die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) nun auch ihre selbst eingereichte Kommissionsinitiative für eine 13. IV-Rente für alle IV-Rentenbeziehenden (Pa.iv. der SGK-N 24.424) zurück. Eine Antwort auf die Ungleichbehandlung von AHV- und IV-Rentner:innen bleibt damit vorerst aus. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist die Ungleichbehandlung von AHV- und IV-Rentner:innen aber ein unhaltbarer Zustand. Dies umso mehr, als die Leistungen der IV nicht ausreichen. Die Hälfte der Bezüger:innen kann ihre Existenz nur über die Ergänzungsleistungen sichern. Es braucht deshalb auch für IV-Bezüger:innen eine Stärkung der Existenzsicherung. Immerhin will die SGK-N prüfen, ob sie die von ihrer Schwesterkommission eingebrachte, vom Ständerat aber abgelehnte Lösung, wonach IV-Beziehende mit Ergänzungsleistungen einen Zuschlag in der Höhe einer 13. Rente erhalten, mit einem Antrag für ein Kommissionspostulat vertieft.
11.04.2025 - Offene Stelle in Abteilung Gleichstellung
Jurist:in 80-100% (Bereich ÖV)
Haben Sie ein ausgeprägtes Interesse an Recht und Politik für Menschen mit Behinderungen sowie eine Affinität für technische Fragestellungen? Aufgrund der Pensionierung unseres langjährigen Fachmitarbeiters suchen wir ab 1. August 2025 oder nach Vereinbarung eine Nachfolge für unsere Geschäftsstelle in Bern. Wenn Sie ein Hochschulstudium in Rechtswissenschaften haben und sich für den öffentlichen Verkehr interessieren, dann melden Sie sich bis spätestens am 9. Mai bei uns!
Zum Stelleninserat
04.04.2025 - Neubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden
SGK-S bestätigt Handlungsbedarf bei fehlerhaften IV-Gutachten
Erst kürzlich hat der Nationalrat in der Frühjahrssession mit Annahme der Motion 25.3006 die Notwendigkeit einwandfreier IV-Gutachten unterstrichen (siehe auch Medienmitteilung vom 20.03.2025). Nun hat die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) ihrem Rat die Vorlage ohne Gegenstimme zur Annahme empfohlen. Die Motion fordert, dass Versicherte dann ein Gesuch um Revision stellen können, wenn sich ihr ganz oder teilweise abgelehnter IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle stützt, mit welcher die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde. Inclusion Handicap begrüsst diesen Entscheid. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen ist das Geschäft von zentraler Bedeutung. Von 2020 bis 2023 führte Inclusion Handicap eine Meldestelle für Opfer der IV-Willkür und zeigte die unhaltbaren Zustände in einem Schlussbericht auf.
04.04.2025 - Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Kommission fordert bessere Leistungen für betreutes Wohnen
Die Sozialkommission des Ständerats SGK-S will das betreute Wohnen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen in den eigenen vier Wänden fördern. Sie empfiehlt ihrem Rat die Vorlage zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes zur Annahme und stützt verschiedene Verbesserungen, die auch von Inclusion Handicap eingefordert wurden. Der Ständerat ist nun als Zweitrat gefordert, die Änderung zu beschliessen.
Medienmitteilung
31.03.2025 - Vernehmlassungsantwort zur pa.Iv. Roduit
Inclusion Handicap unterstützt Einführung eines echten Einigungsverfahrens bei monodisziplinären Gutachten
Inclusion Handicap hat heute seine Stellungnahme zum Umsetzungsvorschlag für ein echtes Einigungsverfahren bei monodisziplinären Gutachten eingereicht. Dieses sieht vor, dass sich bei monodisziplinären IV-Gutachten die IV-Stelle und die versicherte Person auf eine:n Sachverständige:n einigen müssen. Der Vorschlag basiert auf der parlamentarischen Initiative (21.498) von Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit und wurde Ende Januar durch die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert noch bis zum 8. Mai 2025. Die Einführung des Einigungsverfahrens ist eine langjährige Forderung von Inclusion Handicap. Daher begrüsst der Dachverband die Vorlage, auch wenn in wenigen Punkten noch nachgebessert werden muss.
Zum ausführlichen Newstext
28.03.2025 - Kommission tritt auf BehiG-Revision ein
Inclusion Handicap an Hearing zu BehiG-Revision im Bundeshaus
Heute hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ohne Gegenstimme entschieden, auf die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) einzutreten. Bereits gestern hat Inclusion Handicap zusammen mit dem Dachverband Agile und Markus Schefer, Rechtsprofessor an der Uni Basel und Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, am Hearing der WBK-N teilgenommen und aufgezeigt, weshalb die Dachverbände das Eintreten auf die Revision empfehlen. Nach dem heutigen Entscheid kann der parlamentarische Prozess nun beginnen. Dies ist wichtig. Nichteintreten hätte für Menschen mit Behinderungen erneut Stillstand und Warten bedeutet. Zwar besteht beim Revisionsentwurf weiterhin Optimierungsbedarf – etwa im Bereich ÖV. Doch gegenüber dem Vorentwurf wurde das BehiG deutlich verbessert und beinhaltet eine klare Stärkung des Diskriminierungsschutzes.
Zur Medienmitteilung der WBK-N
20.03.2025 - Neubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden
Nationalrat erkennt Handlungsbedarf bei fehlerhaften IV-Gutachten
Der Nationalrat hat gestern mit der Annahme einer Motion die Notwendigkeit qualitativ einwandfreier IV-Gutachten unterstrichen. Die Motion fordert eine Rechtsgrundlage, die den Betroffenen eine Neuprüfung ihres Leistungsanspruchs ermöglichen soll. Aus Sicht von Inclusion Handicap ein erfreulicher und längst fälliger Schritt.
Zur Medienmitteilung
19.03.2025 - 1. Säule der Existenzsicherung
13. IV-Rente: Ständerat stellt sich gegen Gleichbehandlung
Der Ständerat misst der Existenzsicherung von IV-Rentner:innen offensichtlich nicht den gleichen Stellenwert zu wie derjenigen von AHV-Rentner:innen. Er hat sich heute gegen eine 13. Rente für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur IV entschieden. Aus Sicht von Inclusion Handicap ein unhaltbarer Zustand: Die Ungleichbehandlung von IV-Rentner:innen ist sowohl politisch als auch rechtlich problematisch.
Zur Medienmitteilung
13.03.2025 - Intensive Frühförderung bei Autismus
Parlament sagt Ja zur Förderung von Kindern mit Autismus
Das Parlament hat heute Differenzen im Geschäft zur intensiven Frühintervention (IFI) bei Kindern mit einer schweren Form von Autismus-Spektrum-Störungen bereinigt. Es folgt mit seinem Entscheid dem Bundesrat und bekennt sich zur verbesserten Kostenübernahme. Die Finanzierung der IFI läuft noch bis 2026 über einen Pilotversuch. Mit der Annahme des Geschäfts wird sie nun im IV-Gesetz verankert. Ein erfreulicher Schritt, denn wie Bundesrätin Baume-Schneider in der Debatte betonte, können Kinder mit einer schweren Autismus-Spektrum-Störung dadurch ihre Autonomie zurückgewinnen und an unserer Gesellschaft teilhaben. Die Beteiligung der IV bezieht sich auf die medizinischen Massnahmen und beträgt max. 30 Prozent der Kosten.
Zum Geschäft BR 24.066 auf Curia Vista
13.03.2025 - Département assurances sociales
Poste vacant: Juriste 80 %
Nous recherchons un-e juriste engagé-e avec brevet d'avocat-e qui s'engage pour les droits des personnes handicapées. Dans le cadre de cette fonction polyvalente, vous conseillez et représentez les personnes concernées ainsi que les spécialistes dans le domaine des assurances sociales. Vous rédigez des articles juridiques spécialisés, organisez des formations et soutenez ponctuellement notre travail politique et médiatique. Si vous recherchez une activité exigeante et valorisante dans un environnement dynamique, nous nous réjouissons de recevoir votre candidature !
07.03.2025 - Inklusion in der Hochschulbildung
Sehbehinderung kein Hindernis für Lehrer:innenberuf
Die Pädagogische Hochschule Zürich verweigerte einer Frau mit starker Sehbehinderung die Zulassung zum Studium zur Primarlehrerin. Dagegen legte die Frau mit Unterstützung von we claim Rekurs ein. Nun hält die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen klar fest: Eine starke Sehbehinderung führt nicht dazu, dass die gesundheitliche Eignung für den Lehrer:innenberuf nicht gegeben ist. Die Nichtzulassung durch die PH Zürich erfolgte deshalb zu Unrecht.
Zur Medienmitteilung
06.03.2025 - Parlament beschliesst IFEG-Revision
Endlich selbst über Wohnform und Wohnort bestimmen können
Der Ständerat hat heute eine Motion für die Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) an den Bundesrat überwiesen. Inclusion Handicap begrüsst diesen wichtigen Entscheid für mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Der Bundesrat ist nun gefordert, unverzüglich konkrete Lösungen zu erarbeiten.
Zur Medienmitteilung
28.02.2025 - Technische Beratung ÖV
Gesucht: Fachmitarbeiter:in ÖV-Technik 80–100%
Welche Normen gelten für einen niveaugleichen Einstieg an Bahnhöfen? Was braucht es für ein barrierefreies und zusammenhängendes Informationssystem für blinde Menschen oder Personen mit einer Sehbehinderung? Inclusion Handicap informiert und berät Transportunternehmen sowie kantonale und kommunale Behörden zu technischen Fragen im Bereich öffentlicher Verkehr. Aufgrund der Pensionierung unseres langjährigen Fachmitarbeiters ÖV-Technik suchen wir ab 1. August oder nach Vereinbarung eine Nachfolge für die Geschäftsstelle in Bern. Haben Sie einen Bachelor oder Master im Bereich Ingenieurswesen, Geographie oder einem anderen technischen Berufsfeld? Dann melden Sie sich bis spätestens am 31. März 2025 bei uns!
Zur Stellenanzeige
19.02.2025 - Diskriminierungsbericht 2024
Weiterhin alarmierende Zahlen zur Diskriminierung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen
Wie der Diskriminierungsbericht des SGB-FSS 2024 zeigt, werden gehörlosen und hörbehinderten Menschen immer noch systematisch grundlegende Rechte in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe verwehrt. Besonders alarmierend: 2024 ist die Anzahl gemeldeter Fälle um weitere 8% angestiegen. Die Politik ist aufgefordert, endlich zu handeln! Im BehiG-Entwurf des Bundesrats bleibt die Anerkennung der Gebärdensprachen bisher jedoch zu unverbindlich und konkrete Sprachfördermassnahmen fehlen.
In der Frühjahrssession 2025 sind gleich zwei wichtige Geschäfte für die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen traktandiert: Einerseits ist der Ständerat aufgefordert, die Motion 25.3013 für eine klare Regelung zur Kostenübernahme von Dolmetschkosten im Gesundheitswesen anzunehmen. Andererseits ist der Nationalrat bei der Motion 25.3007 gefordert, die Finanzierung von Hilfsmitteln bei der beruflichen Eingliederung, die auch Leistungen von Gebärdensprachdolmetscher:innen umfassen, zu verbessern.
Zur Medienmitteilung des SGB-FSS
13.02.2025 - Gewalt an Menschen mit Behinderungen
Aufgedeckte Missbrauchsvorfälle in Biel und Zürich
Inclusion Handicap hat mit grosser Betroffenheit vom schockierenden Vorfall in Biel Kenntnis genommen, wo der Chauffeur eines Behindertentransports beschuldigt wird, einen Schüler (9-jährig) mit Behinderungen sexuell missbraucht zu haben. Der Dachverband der Behindertenorganisationen verurteilt vehement jede Form der sexuellen Ausbeutung, Grenzverletzung und Gewalt. Dieser Vorfall, wie auch der Ende 2024 von der NZZ aufgedeckte Fall in Zürich zeigen, wie ausgeliefert Menschen mit Behinderungen und insbesondere Kinder mit Behinderungen sind. Diese Gefährdung wird noch verstärkt, wenn sie sich in Sonderstrukturen bewegen, die sie von der Gesellschaft ausschliessen und wo sie nicht wählen können, wer sie im Alltag unterstützt. Verschiedene internationale Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen im institutionellen Kontext ein deutlich höheres Risiko aufweisen, Opfer von sexueller oder körperlicher Gewalt zu werden (siehe dazu auch den Bericht «Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz»). Eine dänische Studie von 2022 hat gezeigt, dass das Risiko, vergewaltigt zu werden, für Heimbewohner:innen in Dänemark sieben Mal höher ist als für andere Bevölkerungsgruppen (siehe dazu auch UN-Parallel Report Denmark 2024, S. 15 ff). Fälle wie in Biel und Zürich schmerzen umso mehr als dass das Risiko für die Betroffenen massiv verringert werden könnte. Dazu können einerseits Prävention, eine Null-Toleranz-Politik, wirksame und umfassende Schutzkonzepte sowie die umfassende Eignungsprüfung von Betreuenden beitragen. Doch damit solche Massnahmen flächendeckend umgesetzt und Menschen mit Behinderungen in der Gewaltprävention stärker berücksichtigt werden, ist unter anderem auch die Politik gefordert (siehe dazu auch Postulat 24.3472). Ebenfalls stark präventiv wirkt es, wenn Menschen mit Behinderungen nicht in Sonderstrukturen leben müssen, sondern gleichberechtigt und selbstbestimmt mitten in der Gesellschaft leben können – so wie dies auch die Inklusions-Initiative fordert.
Zum Statement von Inclusion Handicap im 20 Minuten vom 12.02.2025
03.02.2025 - Long-Covid in der IV
Long-Covid - Ein ernstzunehmendes Krankheitsbild in der IV
Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zieht eine erste Bilanz zu den Auswirkungen von Long-Covid in der IV. Die Ergebnisse im Zeitraum von 2021 bis 2023 zeigen: 1,8 Prozent der IV-Neuanmeldungen erfolgen von Personen mit Long-Covid. Die Betroffenen weisen häufig besonders schwere Symptome wie Fatigue und Belastungsintoleranz oder Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen auf. In neun von zehn Fällen sind die Personen zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Bei rund 60 Prozent der Betroffenen zeigen sich in den ersten zwei Jahren nach der IV-Anmeldung erste Verbesserungen der Arbeitsfähigkeit, bei älteren Personen und bei Personen mit mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen liegt die Arbeitsunfähigkeit aber auch nach zwei Jahren noch bei 100 Prozent. Verbesserungen treten somit entweder rasch oder aber kaum mehr ein. Long-Covid ist deshalb für die IV ein ernstzunehmendes Krankheitsbild mit einschneidenden Auswirkungen für Betroffene.
Zur Medienmitteilung des BSV
31.01.2025 - Medizinische Gutachten in der IV
SGK-N schickt einen Umsetzungsvorschlag für ein echtes Einigungsverfahren in die Vernehmlassung
Am 30. Januar 2025 hat die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) die Vernehmlassung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative (21.498) von Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit eröffnet. Laut dem Vorentwurf der SGK-N sollen sich die IV-Stelle und die versicherte Person bei der Vergabe von monodisziplinären IV-Gutachten auf eine:n Sachverständige:n einigen müssen. Gelingt dies nicht, sollen beide Parteien eine:n Sachverständige:n für ein gemeinsames Gutachten bezeichnen. Dieses soll das Ergebnis einer Konsensbeurteilung festhalten.
Inclusion Handicap begrüsst es, dass die SGK-N nun einen Umsetzungsvorschlag in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Vorentwurf der SGK-N entspricht einer langjährigen Forderung des Dachverbands nach einem echten Einigungsverfahren bei der Vergabe von monodisziplinären IV-Gutachten. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf dauert bis 8. Mai 2025.
Zum ausführlichen Newstext
31.01.2025 - SGK-S beschliesst Motion
Klare Regelung für Dolmetschkosten im Gesundheitswesen gefordert
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) fordert mit einer Motion, die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschleistungen im Gesundheitswesen klar zu regeln. Bisher fehlt in der Schweiz eine klare Regelung zur Übernahme von Dolmetschkosten bei medizinischen Dienstleistungen. Dadurch erhalten gehörlose Menschen keine angemessene Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetscher:innen und können sich nicht mit ihren Ärzt:innen verständigen. Inclusion Handicap begrüsst diesen wichtigen Schritt für eine inklusivere Gesundheitsversorgung und wird das Geschäft weiterhin eng verfolgen.
Zur Medienmitteilung des SGB-FSS
29.01.2025 - Gleichbehandlung von IV-Rentner:innen
SGK-S will eine 13. IV-Rente für EL-Beziehende
Die Sozialkommission des Ständerats hat heute einen Schritt zu mehr Gleichbehandlung in der 1. Säule der Existenzsicherung gemacht. Sie will im Rahmen der Ergänzungsleistungen dafür sorgen, dass IV-Rentner:innen einen Zuschlag in der Höhe einer 13. IV-Rente erhalten. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist dies zwar eine Minimallösung. Diese ist aber dringend notwendig.
Medienmitteilung
28.01.2025 - Jubiläumsanlass im Bundeshaus
Die Zukunft einer inklusiven Schweiz beginnt heute
In den nächsten Jahren geht es um nicht weniger als die Verwirklichung einer inklusiven Schweiz. Im Bundeshaus haben sich heute die Präsidien und Geschäftsleiter:innen der Schweizer Behindertenverbände getroffen und sich auf die bedeutenden Geschäfte der kommenden Jahre eingeschworen. Teil des Anlasses war die 10-Jahres-Feier des vereinten Engagements der Schweizer Behindertenverbände im Dachverband Inclusion Handicap. Ein starker Dachverband ist zur Bewältigung der kommenden Herausforderungen unabdingbar.
Medienmitteilung
22.01.2025 - Entscheide der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N)
SGK-N fordert qualitativ einwandfreie IV-Gutachten und fällt weitere wichtige Entscheide
In der Kommissionssitzung vom Freitag, 17.01.2025 hat die Sozialkommission des Nationalrats
(SGK-N) gleich mehrere wichtige Entscheide gefällt. Mit einer Motion fordert sie eine Rechtsgrundlage, welche die Neubeurteilung von negativen IV-Entscheiden ermöglicht, die sich auf mangelhafte Gutachten stützten. Mit der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2021 will sie zudem das Einigungsverfahren bei der Vergabe von monodisziplinären IV-Gutachten verbessern. Auch im Bereich des Unfallversicherungsgesetzes stimmte sie einer Änderung zu, die einen besseren Unfallschutz für Personen verlangt, die vor dem 25. Lebensjahr einen Unfall erlitten und damals nicht über das UVG versichert waren. Inclusion Handicap begrüsst diese erfreulichen Entscheide der SGK-N und wird die Geschäfte weiterhin eng begleiten.
Zum ausführlichen Newstext